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Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen

Nr. 99012076006002

Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.

Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Vordruck aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach)
  • Die Baubehörde (RP Gießen) prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Typengenehmigung 
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.

Voraussetzungen

  • Die baulichen Anlagen müssen in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden.
  • Die baulichen Anlagen oder Teile der baulichen Anlagen entsprechen den Anforderungen der Rechtsgrundlagen.
  • Wenn die baulichen Anlagen in unterschiedlicher Ausführung gebaut werden, müssen Sie zumindest nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen gebaut werden (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, den vorbeugenden Brandschutz, den Schall- und Wärmeschutz 
  • Nachweise für Energieerzeugungsanlagen

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. 

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.

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