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Prostitution, verbotene

Bearbeiten von Anzeigen gegen Prostituierte, die der Prostitution in Gebieten nachgehen, in denen die Prostitution verboten ist.

Zusatzinformation

Sie fühlen sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt? Wir können Ihnen telefonisch Auskunft darüber geben, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist. Ist Ihnen die Person selbst bekannt, können Sie diese direkt bei uns anzeigen; schriftlich per Post oder persönlich bei unseren Sachbearbeitern.

Notwendige Unterlagen:
Anzeige zur Person mit Angaben über Ort, Datum, Uhrzeit und die Geschehnisse

Rechtsgrundlagen:
§ 120 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

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