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Portal-Waschanlagen; Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb an Sonn- und Feiertagen

Erlaubnis für Ausnahmen nach dem Feiertagsgesetz

Leistungsbeschreibung

Formlose Anträge sind mindestens 3 Wochen vor Inbetriebnahme der Waschanlage an Sonn- und Feiertagen zu stellen. Genehmigungen sind nur möglich, wenn die Waschanlage im Zusammenhang mit einer Tankstelle betrieben wird.

Welche Unterlagen werden benötigt

Welche Unterlagen werden benötigt

Formloser Antrag mit Begründung

Gebühren

Gebühren

400,00 € für zwei Jahre

Rechtsgrundlage

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