Plakatierungen
Nr. 99108012005005Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen
- das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
- die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
- außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden
Was sollte ich noch wissen?
Das Anbringen oder Anbringenlassen von Plakaten, Anschlägen und anderer Werbemittel jeder Art (Plakatanschlag) auf und an öffentlichen Flächen ist verboten. Ebenso ist es verboten, diese Flächen zu beschriften, zu bemalen, zu besprühen oder beschriften, bemalen und besprühen zu lassen.
Wer hiergegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden kann.
Wenn Sie Plakatwerbung betreiben möchten, können Sie Plakatflächen anmieten über:
Über die Kosten entscheidet das Plakatinstitut.