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Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

Nr. 99005109169000

Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen 
  • Sie müssen einen Einzelhandel ausüben
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.

Gebühren

  • Gebühr: 25,00 - 250,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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