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04.06.2020

Landkreis erlässt neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor Coronavirus

Adresserfassung gilt auch fürs Training im Fitnessstudio

Der Landkreis Gießen erlässt eine neue  Allgemeinverfügung zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus. Die neue Fassung sieht wenige ergänzende Punkte zur bisherigen Verfügung vor, tritt am 6. Juni in Kraft und gilt vorerst bis 5. Juli.

Der Landkreis erweitert darin die Pflicht zur Adresserfassung auf das Training in Fitnessstudios. „Die Verordnung des Landes sieht dies nicht vor. Weil die Regelung durch die Landkreis-Verfügung für alle Gruppen und Vereine im Freizeitsport gilt, ist es angebracht, sie auch für den Bereich des gewerblich angebotenen Trainings anzuwenden“, erklärt Landrätin Anita Schneider. Wer im Fitnessstudio Sport treibt, muss sich mit Namen und Adresse in eine Liste eintragen. Verantwortliche haben diese einen Monat lang aufzubewahren. Sollte eine Infektion festgestellt werden, kann das Gesundheitsamt so schnell Kontaktpersonen ermitteln und informieren. In der neuen Verfügung erweitert der Landkreis die Vorgaben auch für Schwimmkurse. Ebenso wie für Freizeitsportveranstaltungen sind Hygienekonzepte nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie die Adresserfassung notwendig. Die Anwesenheit von Zuschauern ist untersagt – dies gilt für alle Trainingsveranstaltungen ebenso. 

„Es geht nicht darum, bürokratische Auflagen bis ins Kleinste zu machen, sondern es geht um die Sicherheit aller“, sagt Landrätin Schneider. „Auch wenn die Corona-Fallzahlen stagnieren oder rückläufig sind, ist das Virus noch da. Plötzliche Ausbruchsgeschehen wie in Göttingen zeigen, wie rasch sich eine Situation vor Ort ändern kann.“

Die Allgemeinverfügung ist im Wortlaut unter www.lkgi.de nachzulesen. Fragen zu geeignete Hygienevorkehrungen beantwortet das Team des Sachgebiets Hygiene des Gesundheitsamtes, E-Mail: hygiene@lkgi.de.

 

Quelle: Landkreis Gießen

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