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Update Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Gießen 

Weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten (#gefluegelpest)

Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt.

Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen.

Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.

Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de 


[Meldung vom 28.10.2025]

Update: Haltungen müssen sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen / Pflicht zur Aufstallung folgt | Tote Kraniche und andere Wasservögel nicht berühren und melden

Geflügelhaltungen im Landkreis Gießen müssen zum Schutz vor der Geflügelpest verpflichtend die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Sie dienen dem Schutz vor einem Kontakt gehaltener Vögel mit Wildvögeln. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die am Donnerstag, 30. Oktober, im Kraft tritt. Geflügelhaltungen sind zudem aufgerufen, bereits jetzt die Aufstallung ihrer Tiere vorzubereiten. Dies wird in Kürze durch eine weitere Allgemeinverfügung zur Pflicht werden.

Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte nun den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren.

„Oberste Priorität hat nun, eine Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern“, erklärt Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Dezernent Christian Zuckermann.

Zu den verpflichtenden Biosicherheitsmaßnehmen gehört unter anderem die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung. Stallungen dürfen nicht mit Straßenkleidung und Straßenschuhen betreten werden. Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Betriebsfremde Personen dürfen Stallungen nicht betreten. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, müssen unzugänglich für Wildvögel aufbewahrt werden. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut sowie weitere Informationen sind unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten (#gefluegelpest) nachzulesen.

Die Pflicht zur Aufstallung wird folgen. Das bedeutet: Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung gehalten werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindert.

Die beschriebenen Schritte gelten für alle Geflügelhaltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Geflügelhaltungen grundsätzlich angemeldet werden müssen. Anmeldungen und Registrierungen sind erforderlich beim Veterinäramt selbst, bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) und dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (HVL). Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Bestandsanzeige gibt es unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/.

Tote Wasser- und Wildvögel nicht anfassen und melden

Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte diesen nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Auch Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden. Die Geflügelpest ist für Hunde zwar nicht gefährlich, Hunde können aber zu einer Verschleppung des Virus beitragen. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de



[Meldung vom 24.10.2025]

Erreger grassiert unter Zugvögeln

Bundesweit kommt es derzeit zu einem Sterben von Kranichen und bestimmten Wasservogelarten, die mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind. Auch der Landkreis Gießen ist von diesem Kranichsterben betroffen, wie das Veterinäramt mitteilt. Tote Kraniche wurden in den vergangenen Tagen vor allem in den Zugvögel-Rastgebieten im Bereich der Hungener Seen, aber auch im Stadtgebiet Lich gefunden.

Bei mehreren toten Kranichen besteht nach der ersten Untersuchung durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ein Hinweis auf eine Infektion mit Geflügelpest-Virus H5. Dieser Erreger gilt als hochpathogen. Das bedeutet, er hat die Fähigkeit, besonders schwere Erkrankungen zu verursachen. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit steht noch aus. Andere Nachweise in den vergangenen Tagen betrafen niedrigpathogene Erreger.

Es besteht keine Gefahr für Menschen. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Auch Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.

Das Veterinäramt weist Geflügelhaltungen auf die strikte Einhaltung der sogenannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung hin. Dabei geht es darum, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Das Hessische Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest 

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist zu erreichen (auch am Wochenende) unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de 

Weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest

Landkreis Gießen. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest darf im Landkreis Gießen Geflügel ab Freitag, 31. Oktober, bis auf Weiteres nur noch in Stallungen oder unter einer geeigneten Abdeckung gehalten werden, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Zudem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen untersagt. Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Tierseuche. Sie ist im Wortlaut nachzulesen unter lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten/#gefluegelpest

Wie in weiten Teilen Deutschlands und Hessens sind in den vergangenen Tagen auch im Landkreis Gießen tote Kraniche sowie ein Storch entdeckt worden, die mit dem Geflügelpest-Erreger infiziert waren. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit bestätigte den Nachweis des hochansteckenden Erregers H5N1 bei zwei Kranichen, die vergangene Woche bei Hungen-Utphe gefunden worden waren. Die durch das Veterinäramt getroffenen Regelungen sollen verhindern, dass das Virus von Wildvögeln in Geflügelhaltungen gelangt.

Vogelhaltungen im Landkreis Gießen sind auch zur Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet – darunter fallen Hygiene- und Schutzvorkehrungen, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen verhindern sollen.

Die Regelungen gelten für alle Haltungen, auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen.

Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Tote Wildvögel sollten aber nicht berührt werden. Auch Hunde sollten nicht mit ihnen in Kontakt kommen, da sie zu einer Verbreitung des Erregers beitragen können. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Veterinäramt informieren. Betroffen sind neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de


29.10.2025 
Quelle: Landkreis Gießen 

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