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Ich bin schwanger

Hilfe in der Schwangerschaft und danach

Hier finden Sie eine Checkliste für alle Sachen, die Sie vor und nach der Geburt machen müssen:

Dieses Video gibt es auch auf Arabisch, Englisch, Farsi/Dari, Französisch, Paschto, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.     


💡Unterstützung in der Schwangerschaft und danach

Wenn Sie ein Kind erwarten, können Sie in Deutschland verschiedene Unterstützungen bekommen.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Beratung,
  • ärztliche Untersuchungen,
  • und manchmal auch finanzielle Unterstützung.

Hier finden Sie verschiedene Unterstützungsangebote für Schwangere: 

💡Beratung am Telefon und auf 19 verschiedenen Sprachen 

Sie können das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ anrufen.

Dort bekommen Sie Beratung zu all Ihren Fragen. Kostenlose, vertraulich und auf vielen Sprachen. 

📞 Telefon: 0800 40 40 020

Wichtig: Sie müssen nicht Ihren Namen sagen. Sie können einfach anonym bleiben. 

Das Telefon ist IMMER erreichbar.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Hilfetelefons

Muss ich zum Arzt, wenn ich schwanger bin?

Wenn Sie denken, dass Sie schwanger sind, sollten Sie einen Termin bei einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt (Gynäkologin/Gynäkologe) machen. Frauenärztinnen und Frauenärzte finden Sie auf der Webseite Frauenärzte im Netz.

Sagen Sie bei der Terminvereinbarung, dass Sie vermutlich schwanger sind. Dann müssen Sie nicht so lange auf einen Termin warten. Die Ärztin oder der Arzt untersucht Sie und schaut, ob Sie und Ihr Baby gesund sind.

Neben der Ärztin oder dem Arzt kann Sie auch eine Hebamme während der Schwangerschaft und nach der Geburt begleiten. 
Beide Angebote werden Ihnen normalerweise von der Krankenkasse bezahlt.

Wie bekomme ich Informationen über die Schwangerschaft in Deutschland?

Im Internet finden Sie viele Informationen zur Schwangerschaft.
Zum Beispiel auf diesen Seiten:

Außerdem gibt es Beratungsstellen, die Ihnen bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt helfen können:

Was ist ein Mutterpass?

Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie in der Frauenarztpraxis einen Mutterpass.

Im Mutterpass stehen wichtige Informationen über Ihre Schwangerschaft.
Zum Beispiel die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen.

Nehmen Sie den Mutterpass immer zu Ihren Arztterminen mit.
Zeigen Sie ihn bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt, bei der Hebamme oder im Krankenhaus.

Sie sollen den Mutterpass immer bei sich zu haben, wenn Sie das Haus verlassen.
So können Ärztinnen und Ärzte im Notfall schnell wichtige Informationen über Sie und Ihr Baby sehen.

Wichtig:
Auch wenn Sie nicht schwanger sind, sollten Sie einmal im Jahr zur Vorsorge zu einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt gehen.
Die Krankenkasse bezahlt diese Untersuchung. Wenn sie im Asylverfahren sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten

Welche medizinische Versorgung bekomme ich?

Wenn Sie schwanger sind, haben Sie in Deutschland Anspruch auf medizinische Betreuung.
Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse oder das Sozialamt.

Während der Schwangerschaft gehen Sie regelmäßig zur Frauenärztin oder zum Frauenarzt.

  • In den ersten Monaten meist alle vier Wochen
  • In den letzten Wochen der Schwangerschaft meist alle zwei Wochen

Bei diesen Terminen wird geschaut, ob Sie und Ihr Baby gesund sind.

Zum Beispiel wird:

  • Ihr Gewicht kontrolliert
  • Ihr Blutdruck gemessen
  • Ihr Urin untersucht
  • manchmal auch Ihr Blut getestet

Die Ärztin oder der Arzt hört auch die Herztöne Ihres Babys.

Während der Schwangerschaft werden außerdem mehrere Ultraschalluntersuchungen gemacht.
Dabei kann man sehen, wie sich Ihr Baby entwickelt.

Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Untersuchungen wahrnehmen.
So können Ärztinnen und Ärzte Probleme früh erkennen und Ihnen helfen.

Alle wichtigen Termine und Untersuchungen stehen auch in Ihrem Mutterpass.
Den Mutterpass bekommen Sie bei Ihrer ersten Vorsorgeuntersuchung.
Darin werden alle Ergebnisse und Untersuchungen während der Schwangerschaft eingetragen

Welche Rechte habe ich am Arbeitsplatz?

Wenn Sie schwanger sind, haben Sie besondere Rechte am Arbeitsplatz.
Diese Rechte stehen im Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nicht sofort sagen, dass Sie schwanger sind.
Es ist aber sinnvoll, früh darüber zu sprechen, zum Beispiel nach etwa drei Monaten.
Dann kann Ihr Arbeitgeber besser planen und Sie bekommen besonderen Schutz bei der Arbeit.

Wenn Ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, gilt:

  • Sie dürfen keine schwere oder gefährliche Arbeit machen.
  • Sie dürfen nicht unter starkem Lärm, großer Hitze, Nässe oder starkem Zeitdruck arbeiten.
  • Sie haben ein Recht auf ausreichend Pausen.
  • Sie dürfen keine Überstunden machen.
  • Sie dürfen nicht nachts arbeiten.
  • Sie dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
  • Sie haben einen besonderen Schutz vor Kündigung.

Mutterschutz

Der Mutterschutz schützt Sie und Ihr Baby vor und nach der Geburt.

Der Mutterschutz dauert normalerweise 14 Wochen:

  • 6 Wochen vor der Geburt
  • 8 Wochen nach der Geburt

In den 6 Wochen vor der Geburt müssen Sie nicht arbeiten.
Sie dürfen aber arbeiten, wenn Sie das möchten.

In den 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten.

Besondere Fälle

Manchmal dauert der Mutterschutz länger:

  • bei Frühgeburten
  • bei Zwillingen oder Mehrlingen
  • wenn das Kind eine Behinderung hat

Dann dauert der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt

Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Senioren gibt es einen Leitfaden zum Mutterschutz.

Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes bekommen Sie Mutterschaftsgeld statt Ihres normalen Lohns.

Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt
„Was muss ich während der Schwangerschaft organisieren?“

Wichtiger Hinweis

In manchen Berufen dürfen Schwangere gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, zum Beispiel:

  • bei Arbeit mit Chemikalien oder Strahlung
  • bei schwerer körperlicher Arbeit
  • bei Arbeit mit Krankheitserregern

Darum ist es oft sinnvoll, die Schwangerschaft früh mitzuteilen, damit Ihr Arbeitsplatz sicher angepasst werden kann.

Bewerbung während der Schwangerschaft

Bei einem Bewerbungsgespräch müssen Sie normalerweise nicht sagen, dass Sie schwanger sind oder schwanger werden möchten.

Wenn Sie danach gefragt werden, müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten.

Eine Ausnahme gilt nur für Jobs, die für Schwangere gefährlich sind oder nicht ausgeübt werden dürfen.

Kann ich während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Wenn Sie schwanger sind, haben Sie in Deutschland besonderen Kündigungsschutz.

Das bedeutet:
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, wenn

  • Sie schwanger sind,
  • bis vier Monate nach der Geburt Ihres Kindes,
  • und während der Elternzeit.

Damit dieser Schutz gilt, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber sagen, dass Sie schwanger sind.

Am besten geben Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
So ist Ihre Schwangerschaft schriftlich bestätigt.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, bevor er von Ihrer Schwangerschaft weiß, können Sie das Attest noch nachreichen.
Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit nach der Kündigung.

Ich möchte nach der Geburt im Job eine Pause machen - geht das?

Ja. Sie können nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit nehmen.

Elternzeit ist eine Pause von Ihrer Arbeit, damit Sie sich um Ihr Kind kümmern können.
Während dieser Zeit arbeiten Sie nicht oder nur wenig.

Mehr Informationen finden Sie in den Kapiteln „Elternzeit“ und „Elterngeld“.

Wer kann Elternzeit nehmen?

Sie können Elternzeit nehmen, wenn:

  • Sie angestellt sind oder eine Ausbildung machen,
  • Sie mit Ihrem Kind zusammenleben,
  • und Sie Ihr Kind selbst betreuen.

Das gilt auch, wenn Sie:

  • Teilzeit arbeiten,
  • einen Minijob haben,
  • oder eine Ausbildung oder Weiterbildung machen.

Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten gelten besondere Regeln. Fragen Sie dazu Ihren Personal- oder Sozialdienst.

Bekomme ich während der Elternzeit Geld?

Während der Elternzeit bekommen Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie nicht arbeiten.

Sie können aber Elterngeld beantragen.
Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung für Eltern mit kleinen Kindern.

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, bekommen Sie:

  • Gehalt von Ihrem Arbeitgeber
  • und können zusätzlich Elterngeld bekommen.

Was muss ich vor und nach der Geburt organisieren?

Eine Liste mit allem, was Sie vor der Geburt Ihres Kindes in Deutschland organisieren müssen:

Eine Liste mit allem, was sie nach der Geburt Ihres Kindes in Deutschland organisieren müssen:

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