Weitere finanzielle Unterstützung
Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie oft noch weitere Unterstützung bekommen.
Diese Angebote helfen Ihnen im Alltag – zum Beispiel für Ihre Kinder, Freizeit oder eine günstigere Wohnung.
Oft ist die Voraussetzung:
Sie bekommen schon Bürgergeld, Wohngeld oder eine andere Unterstützung.
Dann können Sie zusätzlich diese Hilfen nutzen:
- Bildung und Teilhabepakete
- Gießen-Pass
- Sozialwohnung (Wohnberechtigungsschein)
Bildung und Teilhabepakete
Dieses Video gibt es auch auf Englisch, Arabisch, Persisch / Dari, Paschtu, Französisch, Russisch, Ukrainisch und Türkisch
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld.
Damit soll jedes Kind die Möglichkeit haben, bei Schule und Freizeit mitzumachen – auch wenn das Geld knapp ist.
Der Staat übernimmt dabei Kosten für bestimmte Angebote, zum Beispiel:
- Schule: Klassenfahrten, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe
- Freizeit: Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht oder andere Hobbys
Ziel: Kein Kind soll ausgeschlossen sein, weil die Familie wenig Geld hat.
Links zu den Flyerns der Bildungs und Teilhabepakete:
Mehr Informationen auf Deutsch
Mehr Informationen auf Englisch
Mehr Informationen auf Türkisch
Mehr Informationen auf Ukrainisch
Mehr Informationen auf Arabisch
Welche Angebote unterstützt das Bildungs-und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket hilft Kindern aus Familien mit wenig Geld.
Es bezahlt bestimmte Schul- und Freizeitangebote, damit alle Kinder mitmachen können.
Unterstützung für Schule und Kita
- Schulmaterial:
Jedes Kind bekommt Geld für Schulbedarf (z. B. Stifte, Hefte, Schultasche).
195 Euro pro Jahr, ausgezahlt in zwei Teilen: 130€ zum Schuljahresbeginn, 65€ zum Halbjahr. - Nachhilfe:
Wenn die Schule bestätigt, dass Ihr Kind Unterstützung braucht, übernimmt das Paket die Kosten für Nachhilfe. - Mittagessen:
Das Mittagessen in Kita oder Schule wird komplett bezahlt.
(Andere Mahlzeiten, z. B. Frühstück, müssen Sie selbst zahlen.) - Ausflüge und Klassenfahrten:
Das Paket übernimmt die Kosten für Ausflüge – also Anreise, Übernachtung und Teilnahmegebühren.
Taschengeld wird nicht übernommen.
Unterstützung für Freizeit
- Jeden Monat gibt es 15 Euro für Freizeitangebote.
- Das Geld können Sie nutzen für:
- Sportverein oder Musikunterricht
- Museumsbesuche oder Ferienfreizeiten
- auch für neue Sportkleidung oder ein Musikinstrument
- Sie können den Betrag monatlich nutzen oder ansparen.
Wichtig:
- Heben Sie alle Rechnungen (Belege) und Nachweise auf (z. B. Quittung für Hefte, Vereinsbescheinigung).
- Das Amt prüft, ob Sie das Geld für den richtigen Zweck verwendet haben.
- Wenn nicht, müssen Sie das Geld zurückzahlen.
Wer kann das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?
Sie können Unterstützung für Schule, Freizeit oder Mittagessen in der Schule oder Kita bekommen, wenn Sie oder Ihre Familie wenig Geld haben. Das gilt in diesen Fällen:
- Sie bekommen Bürgergeld (früher Hartz IV)
→ Wenden Sie sich an das Jobcenter Gießen. - Sie bekommen Sozialhilfe
→ Wenden Sie sich an die Kreisverwaltung Gießen. - Sie bekommen Wohngeld
→ Wenden Sie sich an die Kreisverwaltung Gießen. - Sie bekommen Kinderzuschlag
→ Wenden Sie sich an die Kreisverwaltung Gießen. - Sie bekommen Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
→ Wenden Sie sich an die Kreisverwaltung Gießen.
Wie beantrage ich die Bildungs- und Teilhabepakete?
Wenn Sie Bürgergeld (SGB II) bekommen:
Dann stellen Sie den Antrag beim Jobcenter Gießen.
Jobcenter Gießen
Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Lahnstraße 59
35398 Gießen
0641 48016-0
0641 48016-400
Website
Bitte füllen Sie den Antrag und die passenden Anlagen aus und geben Sie diese ab.
Je nachdem, für was Sie Hilfe brauchen füllen Sie die folgenden Anlagen aus:
- Ausflüge von Kita oder Schule
- Schulbedarf (wird automatisch überwiesen, kein Antrag nötig)
- Fahrtkosten zur Schule
- Nachhilfe (bitte extra beantragen mit Formular »Lernförderung« )
- Mittagessen in der Schule oder Kita
- Vereinsmitgliedschaft oder Musikschule (Teilhabe am sozialen Leben)
Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen:
Dann stellen Sie den Antrag bei der Kreisverwaltung Gießen:
Kreisverwaltung GIeßen Soziales und Senioren Bildungs- und Teilhabepaket
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
0641 9390-0
E-Mail
Sie brauchen den Antrag (für jedes Kind) und – je nach Leistung – die passenden Anlagen für jedes Kind einzeln:
- Anlage 1: Mittagessen in der Schule oder Kita
- Anlage 2: Ausflüge mit der Schule oder der Kita
- Anlage 3: Vereinsmitgliedschaft oder Musikschule (Teilhabe am sozialen Leben)
- Anlage 4: Schülerfahrkarte
- Anlage 5: Nachhilfe
Wenn Ihr Kind eine Vorschule besucht oder über 15 Jahre alt ist, brauchen Sie auch eine Schulbescheinigung.
Bis wann muss ich das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen?
Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein.
Bitte beachten Sie:
Die Fristen können unterschiedlich sein.
Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle (Jobcenter oder Kreisverwaltung Gießen) nach, bis wann genau Sie den Antrag abgeben müssen.
Gießen-Pass
Was ist der Gießen-Pass?
Der Gießen-Pass ist eine Ermäßigungskarte der Stadt Gießen. Er richtet sich an Menschen mit wenig Geld, die in Gießen wohnen und bestimmte Sozialleistungen erhalten. Mit dem Gießen-Pass bekommen Sie viele Dinge günstiger, zum Beispiel Busfahrkarten, Schwimmbäder, Kurse und Veranstaltungen. Der Gießen-Pass ist kostenlos und gilt für ein Jahr.
Wer kann den Gießen-Pass beantragen?
Sie können den Gießen-Pass bekommen, wenn Sie in Gießen wohnen und eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Bürgergeld (SGB II)
- Wohngeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII oder § 27a/d BVG)
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
- Hilfe zur Pflege (SGB XII oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge)
Wie beantrage ich den Gießen-Pass?
1. Termin vereinbaren
Sie müssen einen Termin beim Amt für soziale Angelegenheiten in Gießen machen.
- Telefonisch einen Termin buchen
- Online einen Termin buchen
2. Unterlagen vorbereiten
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel (Kopie)
- 1 aktuelles Passbild (nur bei Neuausstellung)
- Den aktuellen, kompletten Leistungsbescheid Ihrer Sozialleistung (Kopie)
3. Antrag ausfüllen
Sie erhalten beim Termin das Formular oder können es vorher online ausdrucken. Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
4. Antrag abgeben
Sie haben drei Möglichkeiten:
- Persönlich beim Termin im Amt
- Per Post an:
Universitätsstadt Gießen
Amt für soziale Angelegenheiten
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
- Einwurf in den Fristenbriefkasten am Rathaus (neben dem Eingang)
Was bekomme ich mit dem Gießen-Pass?
Verkehr:
- Deutschlandticket über Hessenpass mobil: nur 24 Euro/Monat
- Monatskarten (nicht übertragbar) für Gießen & Heuchelheim: 18 Euro
- Wochenkarten (nicht übertragbar): 6 Euro
Ermäßigungen ca. 50 %:
- Hallen- und Freibäder der Stadtwerke Gießen (außer Einzeltickets Freibad)
- Kurse und Vorträge der Volkshochschule Gießen
- Kurse der Musikschule Gießen
- Veranstaltungen vom Jugendzentrum Jokus und Jugendbildungswerk
- Ferienpass und Ferienfreizeiten
- Betreuung an Grundschulen (nur in Gießen)
Ermäßigungen ca. 80 %:
- Gruppen-Kinderschwimmkurse für das Seepferdchen-Abzeichen
Zusätzliche Ermäßigungen:
- Stadttheater Gießen (75 % an der Abendkasse)
- Kinocenter Gießen & Kinopolis (Schüler-/Seniorenpreis)
- Basilika- und Winterkonzerte (50 %)
- Stadtbibliothek Gießen (Leseausweis zum Schülerpreis)
- Ev. Familienbildungsstätte Gießen
Sozialwohnungen
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die vom Staat gebaut oder gefördert werden.
Das heißt: Der Staat gibt Geld, damit diese Wohnungen günstiger vermietet werden können.
Sie sind für Menschen gedacht, die weniger Geld haben und sich eine normale Wohnung nur schwer leisten können.
Wer bekommt eine Sozialwohnung?
Sie können eine Sozialwohnung bekommen, wenn Sie eine Registrierungsbestätigung (früher Wohnberechtigungsschein) haben.
Diese Bestätigung erhalten Sie nur, wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.
Wie bekomme ich eine Registrierungsbestätigung?
Um eine Sozialwohnung zu erhalten, brauchen Sie eine Registrierungsbestätigung, welche für ein Jahr gültig ist. Diese bekommen Sie so:
Schritt eins:
Rufen Sie an unter 0641306-1827 oder 0641306-2741 (Mo & Fr 8–11:30 Uhr, Di & Do 13–14:30 Uhr)
Im Telefonat fragt ein Mitarbeiter vom Amt für soziale Angelegenheiten nach ihrer finanziellen Situation, ihrer Familie und ihrer Wohnungssuche.
Schritt zwei:
Dann erhalten Sie den Antrag für die Registrierungsbestätigung per Post oder E-Mail. Darin steht auch, welche Unterlagen Sie brauchen – zum Beispiel Ausweis sowie Einkommens- oder Leistungsnachweise.
Schritt 3:
Füllen Sie den Antrag aus, kopieren Sie alle geforderten Dokumente (z. B. Ausweis, Einkommensnachweis) und schicken Sie den Antrag per Post an:
Amt für soziale Angelegenheiten
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-2008
0641 306-2319
E-Mail
Welche Unterlagen brauche ich, um eine Sozialwohnung zu bekommen?
Um eine Sozialwohnung zu mieten brauchen Sie die Registrierungsbestätigung. Bringen Sie zu ihrem Termin für eine Registrierungsbestätigung beim Amt für soziale Angelegenheiten folgende Dokumente mit:
- Personalausweis (für deutsche oder EU-Bürger*innen)
- Reisepass mit Aufenthaltstitel (mind. 1 Jahr gültig, für Menschen aus Nicht-EU-Ländern)
Weitere Unterlagen – je nach Situation:
Alle Personen im Haushalt, die Geld verdienen, müssen ihre Einkommen nachweisen.
Das kann zum Beispiel sein:
- Lohnabrechnungen vom letzten Jahr
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
- Steuerbescheid vom letzten Jahr
- BAföG-Bescheid (für Studierende)
- Rentenbescheid (für Rentner*innen)
- Bescheid vom Jobcenter (z. B. bei Bürgergeld)
- Immatrikulationsbescheinigung (für Studierende)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Schulbescheinigung (für Jugendliche ab 16 Jahren)
Wenn Sie keinen deutschen Pass haben, müssen Sie auch Ihren Aufenthaltstitel zeigen.
Wichtig:
Welche Unterlagen Sie genau brauchen, hängt von Ihrer Situation ab.
Das Amt informiert Sie, wenn noch etwas fehlt.
Wie geht es nach der Registrierung für eine Sozialwohnung weiter?
Wenn Sie sich beim Amt erfolgreich für eine Sozialwohnung angemeldet haben und eine Bestätigung bekommen haben, müssen Sie abwarten, bis Sie ein Wohnungsangebot erhalten.
Sie können sich nicht selbst bei den Vermieterinnen oder Vermietern bewerben.
Das Amt schlägt den Wohnungsgesellschaften mehrere Menschen vor, die eine Sozialwohnung brauchen. Die Wohnungsgesellschaft entscheidet dann, wer die Wohnung bekommt.
Wenn Sie ein Wohnungsangebot bekommen, kommt es direkt von der Wohnungsgesellschaft, nicht vom Amt.
Wenn Sie eine Wohnung ablehnen müssen, weil sie nicht zu Ihnen passt, sagen Sie das Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter sofort.
Wichtig:
Wenn Sie drei Angebote ohne guten Grund ablehnen oder gar nicht reagieren, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.
Dann können Sie sich erst nach 12 Monaten wieder neu anmelden.
Wie viel Geld darf ich höchstens verdienen, um eine Sozialwohnung zu bekommen?
Sie dürfen nicht mehr verdienen als eine bestimmte Grenze.
Diese Grenze hängt davon ab, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
Zurzeit gelten diese Zahlen (Stand Januar 2026):
- Alleinstehend: bis 18.166 € im Jahr
- Zwei Personen: bis 27.561 € im Jahr
- Für jede weitere Person: + 6.265 € im Jahr
- Für jedes Kind: + 833 € extra im Jahr
Das Amt schaut dabei auf das Bruttojahreseinkommen (also das Geld vor Steuern) des letzten Kalenderjahres.
Manchmal wird ein Teil des Einkommens nicht mitgerechnet – zum Beispiel, wenn Sie eine Schwerbehinderung oder einen Pflegegrad haben.
Wie groß darf die Wohnung sein?
Die Größe der Wohnung hängt von der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ab.
Auch ein ungeborenes Kind ab der 12. Schwangerschaftswoche wird mitgezählt. In der Regel darf pro Person ein Zimmer vorhanden sein.
Wenn Sie zum Beispiel im Rollstuhl sitzen oder eine besondere Situation haben, können Sie mehr Platz beantragen.
Wie viel Miete zahle ich für eine Sozialwohnung?
Die Miete für eine Sozialwohnung ist günstiger als bei normalen Wohnungen.
Aber: Der Preis ist trotzdem unterschiedlich – je nach Lage, Größe und Nebenkosten.
Beispiel:
Eine kleine Wohnung kostet weniger als eine große.
Zusätzlich kommen Nebenkosten dazu (z. B. Heizung, Wasser).
Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie beim Jobcenteroder beim Amt für soziale Angelegenheiten Hilfe beantragen – zum Beispiel Wohngeld.