Rathaus

Seiteninhalt

Was passiert, wenn die Ausländerbehörde der Familienzusammenführung nicht zustimmt?

Wenn die Ausländerbehörde der Familienzusammenführung nicht zustimmt, schreibt sie eine Begründung.

Die deutsche Botschaft lehnt dann das Visum für Ihre Familie ab.

Was können Sie tun?

Klage einreichen:

  • Ihre Familie kann sofort innerhalb von 4 Wochen beim Verwaltungsgericht Berlin Klage einreichen.
  • Sie sollten sich unbedingt Anwaltshilfe holen.

Wichtig:

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.