Was passiert, wenn die Ausländerbehörde der Familienzusammenführung nicht zustimmt?
Wenn die Ausländerbehörde der Familienzusammenführung nicht zustimmt, schreibt sie eine Begründung.
Die deutsche Botschaft lehnt dann das Visum für Ihre Familie ab.
Was können Sie tun?
Klage einreichen:
- Ihre Familie kann sofort innerhalb von 4 Wochen beim Verwaltungsgericht Berlin Klage einreichen.
- Sie sollten sich unbedingt Anwaltshilfe holen.
Wichtig:
- Reagieren Sie sofort! Die Fristen sind sehr kurz.
- Holen Sie sich sofort Hilfe bei einer Anwältin/einem Anwalt oder bei der Migrationsberatung der Diakonie Gießen oder dem Migrationsdienst der Caritas Gießen.