Strom- und Gasverträge abschließen
Strom ist nicht in der Warmmiete enthalten – Sie müssen Strom also zusätzlich zur Miete bezahlen. Um die Anmeldung bei einem Stromanbieter müssen Sie sich selbst kümmern. Wenn Sie mit Gas kochen oder heizen, kann es auch sein, dass Sie sich selbst bei einem Gasanbieter anmelden müssen. Ihre Vermieter werden Sie in diesem Fall darauf hinweisen.
Gut zu wissen:
Wenn Sie noch keinen Vertrag mit einem Strom- oder Gasanbieter abgeschlossen haben, bekommen Sie trotzdem automatisch Strom und Gas.
Das nennt man Grundversorgung. In Gießen übernehmen das die Stadtwerke Gießen.
Sie haben also sofort Strom und Gas, ohne dass Sie vorher einen Vertrag abschließen.
Aber: Die Grundversorgung ist teurer als andere Tarife.
Es lohnt sich daher, bald einen günstigeren Tarif bei den Stadtwerken Gießen oder einem anderen Anbieter abzuschließen.
Wie schließe ich einen Strom- oder Gasvertrag bei den Stadtwerken Gießen ab?
Wenn Sie in Gießen wohnen, können Sie Strom und Gas von den Stadtwerken Gießen (SWG) bekommen.
Es gibt verschiedene Tarife – das heißt: unterschiedliche Preise und Angebote.
Sie können sich einen Tarif aussuchen oder sich beraten lassen.
So geht’s:
Dafür brauchen Sie:
- Ihre neue Adresse
- das Datum, an dem Sie einziehen
- den Zählerstand (steht am Strom- oder Gaszähler – oft im Flur oder Keller)
Auf der folgenden Seite können Sie online einen Vertrag abschließen und auch die verschiedenen Tarife vergleichen: Strom- und Gas der Stadtwerke Gießen.
Alternativ können Sie auch telefonisch oder persönlich um eine Beratung bitten und einen Vertrag abschließen unter:
Woher weiß der Strom- oder Gasanbieter wieviel ich im Monat verbrauche?
Wenn Sie einen Vertrag für Strom oder Gas abschließen, müssen Sie angeben, wie viel Sie ungefähr verbrauchen. Das nennt man Schätzwert. Der Anbieter nutzt diesen Wert, um Ihren monatlichen Abschlag zu berechnen.
Ein normaler Richtwert ist zum Beispiel 100 kWh Strom pro Person und Monat – das kann aber je nach Lebensweise unterschiedlich sein.
Jeden Monat wird dann ein fester Betrag von Ihrem Konto abgebucht – immer gleich.
Einmal im Jahr prüft der Anbieter, wie viel Strom oder Gas Sie wirklich verbraucht haben.
Dazu müssen Sie den Zählerstand ablesen und dem Anbieter mitteilen.
- Haben Sie weniger verbraucht als geschätzt, bekommen Sie Geld zurück.
- Haben Sie mehr verbraucht, müssen Sie nachzahlen.
Wichtig: Geben Sie am Anfang lieber realistisch oder etwas mehr an.
Wenn Sie zu wenig angeben, müssen Sie am Ende viel Geld nachzahlen.