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Sozialwohnungen

💡Was ist eine Sozialwohnung?

Sozialwohnungen sind Wohnungen, die vom Staat gebaut oder unterstützt werden.

Das bedeutet: Der Staat gibt Geld, damit die Wohnungen günstiger vermietet werden können.

Sozialwohnungen sind für Menschen gedacht, die wenig Geld haben und sich eine normale Wohnung schwer leisten können.

Sozialwohnung durch den Wohnberechtigungsschein bekommen
Sozialwohnung durch den Wohnberechtigungsschein bekommen


Wer bekommt eine Sozialwohnung?

Sie können eine Sozialwohnung bekommen, wenn Sie eine Registrierungsbestätigung haben.
Früher hieß diese Bestätigung Wohnberechtigungsschein.

Die Bestätigung bekommen Sie nur, wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.

Wie bekomme ich eine Registrierungsbestätigung?

Wenn Sie eine Sozialwohnung bekommen möchten, brauchen Sie zuerst eine sogenannte Registrierungsbestätigung. Diese Bestätigung gilt ein Jahr. Sie bekommen die Registrierungsbestätigung vom Amt für soziale Angelegenheiten.

So bekommen Sie sie:

1. Anrufen:
Rufen Sie an unter 0641 306-1827 oder 0641 306-2741 zu diesen Zeiten an:

  • Montag & Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr
  • Dienstag & Donnerstag von 13:00 bis 14:30 Uhr

Am Telefon fragt ein Mitarbeiter vom Amt für soziale Angelegenheiten nach:

  • wie viel Geld Sie verdienen
  • wer alles in Ihrer Familie lebt
  • Ihrer Wohnungssuche

2. Antrag bekommen:
Nach dem Telefonat bekommen Sie den Antrag für die Registrierungsbestätigung per Post oder E-Mail. Dort steht auch, welche Dokumente Sie mitschicken müssen, zum Beispiel:

  • Ihren Ausweis
  • Nachweise über Ihr Einkommen oder andere Leistungen

3. Antrag ausfüllen und abschicken:
Füllen Sie den Antrag aus, machen Kopien von allen geforderten Dokumenten und schicken Sie alles per Post an:

Universitätsstadt Gießen
Amt für soziale Angelegenheiten
Berliner Platz 1
35390 Gießen

Wichtig: Die Registrierungsbestätigung gilt nur ein Jahr. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Sozialwohnung zu bekommen (für den Antrag der Registrierungsbestätigung)?

Bringen Sie zu ihrem Termin für eine Registrierungsbestätigung beim Amt für soziale Angelegenheiten folgende Dokumente mit:

  • Personalausweis (für deutsche oder EU-Bürger*innen)
  • Reisepass mit Aufenthaltstitel (mind. 1 Jahr gültig, für Menschen aus Nicht-EU-Ländern)

Weitere Unterlagen – je nach Situation:

Alle Personen im Haushalt, die Geld verdienen, müssen ihre Einkommen nachweisen.
Das kann zum Beispiel sein:

  • Lohnabrechnungen vom letzten Jahr
  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Steuerbescheid vom letzten Jahr
  • BAföG-Bescheid (für Studierende)
  • Rentenbescheid (für Rentner*innen)
  • Bescheid vom Jobcenter (z. B. bei Bürgergeld)
  • Immatrikulationsbescheinigung (für Studierende)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Schulbescheinigung (für Jugendliche ab 16 Jahren)

Wenn Sie keinen deutschen Pass haben, müssen Sie auch Ihren Aufenthaltstitel zeigen.

Wichtig:
Welche Unterlagen Sie genau brauchen, hängt von Ihrer Situation ab.
Das Amt informiert Sie, wenn noch etwas fehlt.

Wie geht es nach der Registrierung für eine Sozialwohnung weiter?

Wenn Sie eine Sozialwohnung suchen, bekommen Sie nach der Registrierung Wohnungsangebote vom Amt.

  • Sie können nicht selbst bei den Wohnungsgesellschaften nach einer Wohnung fragen.
  • Die Wohnungsgesellschaft entscheidet, wer die Wohnung bekommt.
  • Wenn Sie ein Angebot bekommen, kommt es direkt von der Wohnungsgesellschaft.
  • Lehnen Sie eine Wohnung ab, sagen Sie sofort Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter Bescheid.
  • Wer drei Angebote ohne guten Grund ablehnt, muss 12 Monate warten, bevor er sich wieder bewerben kann.

Wie viel Geld darf ich höchstens verdienen, um eine Sozialwohnung zu bekommen?

Sie dürfen nicht mehr verdienen als bis zu einer bestimmten Grenze.
Diese Grenze hängt davon ab, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
Zurzeit (Stand 12.2025) gelten diese Zahlen:

  • Alleinstehend: bis 18.166 € im Jahr
  • Zwei Personen: bis 27.561 € im Jahr
  • Für jede weitere Person: + 6.265 € im Jahr
  • Für jedes Kind: + 833 € extra im Jahr

Das Amt schaut dabei auf das Bruttojahreseinkommen (also das Geld vor Steuern) des letzten Kalenderjahres.
Manchmal wird ein Teil des Einkommens nicht mitgerechnet – zum Beispiel, wenn Sie eine Schwerbehinderung oder einen Pflegegrad haben.

Wie groß darf die Wohnung sein?

Die Größe der Wohnung hängt von der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ab.
Auch ein ungeborenes Kind ab der 12. Schwangerschaftswoche wird mitgezählt. In der Regel darf pro Person ein Zimmer vorhanden sein.
Wenn Sie zum Beispiel im Rollstuhl sitzen oder eine besondere Situation haben, können Sie mehr Platz beantragen.

Wie viel Miete zahle ich für eine Sozialwohnung?

Die Miete für eine Sozialwohnung ist günstiger als bei normalen Wohnungen.
Aber: Der Preis ist trotzdem unterschiedlich – je nach Lage, Größe und Nebenkosten.

Beispiel:
Eine kleine Wohnung kostet weniger als eine große.
Zusätzlich kommen Nebenkosten dazu (z. B. Heizung, Wasser).

Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie beim Jobcenter oder beim Amt für soziale Angelegenheiten Hilfe beantragen – zum Beispiel Wohngeld.


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