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Schufa

 

Dieses Video gibt es auch auf Englisch, Arabisch, Farsi/Dari, Französisch, Paschtu, Russisch und auf Türkisch.

Was ist eine Schufa-Auskunft?

Die Schufa-Auskunft ist ein Dokument, das zeigt, ob Sie in der Vergangenheit Rechnungen oder Kredite pünktlich bezahlt haben.
Vermieter möchten die Schufa sehen, um zu wissen, ob Sie zuverlässig sind und die Miete regelmäßig zahlen können.

In der Schufa stehen zum Beispiel:

  • ob Sie Schulden haben
  • ob Sie Kredite aufgenommen haben
  • ob Sie Rechnungen nicht bezahlt haben

Tipp:
Wenn Sie sich auf eine Wohnung bewerben, schicken Sie die Schufa-Auskunft gleich mit – zusammen mit anderen Unterlagen wie Ausweis, Einkommensnachweis und eventuell einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Das zeigt, dass Sie gut vorbereitet sind und erhöht Ihre Chancen.

Warum will der Vermieter oder die Vermieterin eine Schufa-Auskunft von mir?

Viele Vermieter möchten wissen, ob Sie regelmäßig Ihre Rechnungen zahlen.
Die Schufa-Auskunft zeigt, ob Sie Schulden haben oder ob es in der Vergangenheit Probleme mit Zahlungen gab.
So will der Vermieter sicher sein, dass Sie die Miete zahlen können und zuverlässig sind.

Wie bekomme ich eine Schufa? Was kostet sie? Wie alt darf sie sein?

Sie können die Schufa-Auskunft online bestellen – zum Beispiel auf www.meineschufa.de.

Es gibt:

  • eine kostenlose Version für Mieterinnen und Mieter (einmal pro Jahr) → „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“. Diese wird Ihnen innerhalb von 5–7 Tagen per Post zugesandt. Auf der Seite der Schufa können Sie diese Version einfach beantragen.
  • eine digitale Schufa-Auskunft → der Schufa-BonitätsCheck (29,95 €). Die digitale Schufa wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden zum Download bereitgestellt. Auch diese können Sie auf der Seite der Schufa beantragen.

Die Schufa-Auskunft sollte nicht älter als 3 Monate sein, wenn Sie sie für eine Wohnung vorlegen.

Ich bin neu in Deutschland und habe noch keine Schufa. Was kann ich machen?

Wenn Sie neu in Deutschland sind oder noch keine Schufa-Auskunft haben, ist das kein Problem.
Sie können dem Vermieter bei der Wohnungsbewerbung auch andere Nachweise vorlegen, zum Beispiel:

  • Kontoauszüge (regelmäßige Einnahmen)
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Jobcenter
  • Nachweis, dass Sie in Ihrer alten Wohnung immer pünktlich gezahlt haben (zum Beispiel durch Kontoauszüge)

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