Rathaus

Seiteninhalt

Rundfunk anmelden


 

Das Video gibt es auch auf Englisch, Arabisch, Farsi/Dari, Französisch, Paschtu, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.  

Was ist der Rundfunkbeitrag?
In Deutschland gibt es viele Fernseh- und Radiosender. Manche gehören dem Staat. Diese heißen „öffentlich-rechtliche Sender“, zum Beispiel ARD oder ZDF. Diese Sender machen Programme für alle Menschen – Nachrichten, Filme, Sport und vieles mehr.

Damit diese Sender arbeiten können, müssen alle Menschen in Deutschland Geld bezahlen. Das nennt man Rundfunkbeitrag.

Wichtig:
Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen und sich beim Stadtbüro anmelden, bekommen Sie automatisch Post vom Beitragsservice.
In diesem Brief werden Sie gefragt, ob Sie schon Rundfunkbeitrag zahlen oder ob jemand anderes für die Wohnung zahlt. Sie müssen das Formular ausfüllen und zurückschicken.

Was kostet der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag kostet 18,36 Euro im Monat
(Stand: 2025).

Bezahlt wird alle drei Monate. Das sind 55,08 Euro auf einmal.

Sie können auch anders zahlen:

  • alle sechs Monate
  • oder einmal im Jahr.

Nach der Anmeldung können Sie wählen:

  • Sie überweisen das Geld selbst
  • oder das Geld wird automatisch vom Konto abgebucht
    (das nennt man SEPA-Lastschrift).

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Jede volljährige Person (also ab 18 Jahre) muss den Rundfunkbeitrag zahlen.

Aber: Der Beitrag wird pro Wohnung gezahlt, nicht pro Person.
Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag.

Das heißt:

  • Wenn Sie allein wohnen, müssen Sie 18,36 Euro im Monat zahlen.
  • Wenn Sie mit anderen Erwachsenen wohnen (z. B. Familie, Ehepartner oder Ehepartnerin, WG), dann zahlt nur eine Person. Die anderen müssen nichts extra zahlen.

Wichtig: Nur eine Person meldet die Wohnung beim „Beitragsservice“ an. Diese Person bekommt die Rechnung.

Achtung: Sie müssen den Beitrag nicht zahlen, wenn Sie …

  • Bürgergeld (Jobcenter), Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen
  • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen
  • einen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen haben (z. B. RF)

In diesen Fällen können Sie sich befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.

Wie kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien oder eine Ermäßigung beantragen?

Wenn Sie nicht zahlen müssen, können Sie online einen Antrag stellen.

Wichtig: Sie brauchen Ihre Beitragsnummer.

Diese erhalten Sie automatisch per Post, nachdem Sie sich beim Stadtbüro angemeldet haben. Bitte gut aufbewahren!

So stellen Sie den Antrag:

  1. Öffnen Sie die Webseite zur Befreiung der Gebühren.
  2. Geben Sie Ihre Beitragsnummer, Ihre persönlichen Daten und das Datum Ihres Einzugs ein.
  3. Klicken Sie auf „Antrag erstellen“.
  4. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  5. Legen Sie einen Nachweis in Kopie bei (z. B. Bürgergeld-Bescheid, BAföG-Nachweis, Schwerbehindertenausweis).
  6. Senden Sie alles an die Adresse oben links auf dem Antrag:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Eine andere Person meines Haushalts zahlt bereits Rundfunkgebühren

  1. Nach der Anmeldung Ihrer Wohnung im Stadtbüro bekommen Sie automatisch Post vom Beitragsservice.
    → Darin enthalten sind Ihre Beitragsnummer und ein Fragebogen, ob Sie schon zahlen oder jemand anderes für Ihre Wohnung bereits bezahlt.
  2. Auf diesem Formular können Sie dann ankreuzen:
    „Für diese Wohnung wird bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt.“
  3. Danach geben Sie einfach die Beitragsnummer der Person an, die schon bezahlt (z. B. Ihr Ehepartner oder ihre Ehepartnerin oder Ihren Mitbewohner oder Ihre Mitbewohnerin).
  4. Unterschreiben und zurücksenden – fertig! Sie müssen nichts extra beantragen.

Ich wohne in einer Gemeinschaftsunterkunft - muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein.
Wenn Sie als geflüchtete Person in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Die Zimmer dort zählen nicht als eigene Wohnung.

Was tun, wenn Sie trotzdem Post vom Beitragsservice bekommen?
Dann können Sie einen kurzen Brief schreiben und mitteilen, dass Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen.
Bitte geben Sie auch Ihre Beitragsnummer an – diese steht in dem Brief, den Sie bekommen haben.

Beispieltext für den Brief:

Sehr geehrtes Rundfunkbeitragsservice-Team,
ich bin vom Beitragsservice angeschrieben und zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags aufgefordert worden.
Derzeit lebe ich in einer Gemeinschaftsunterkunft unter der Adresse [Adresse eingeben].
Ich bitte um Kenntnisnahme und darum, dass von weiteren Anschreiben vorläufig abgesehen wird.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vor- und Nachname]
Beitragsnummer: [Hier Ihre Nummer eintragen]

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.