Rathaus

Seiteninhalt

Kinderbetreuung und Kindergarten

 

Dieses Video gibt es auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Farsi/Dari, Paschto, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.   


💡Hilfreiche Infos: 

Für Kinder ab 3 Jahren ist die Betreuung Ihrer Kinder in Hessen 6 Stunden am Tag kostenlos. Das gilt bis das Kind in die Schule kommt.

Wichtig: Für alle Einrichtungen zur Kinderbetreuung gilt:
Ihr Kind muss gegen Masern geimpft sein.

Anmeldung Kindergarten
Anmeldung Kindergarten

Bitte früh anmelden

Melden Sie Ihr Kind möglichst früh für einen Platz in einem Kindergarten oder einer anderen Kinderbetreuung an.
Am besten machen Sie das direkt nach der Geburt.

In Gießen gibt es nicht genug Betreuungsplätze für alle Kinder.
Darum ist eine frühe Anmeldung sehr wichtig.

Welche Formen von Kinderbetreuung gibt es?

Kita (Kindertagesstätte/Kindergarten)

Kita ist die Abkürzung für Kindertagesstätte. Dort werden Kinder betreut, die noch nicht zur Schule gehen.

In der Kita:

  • spielen Kinder miteinander,
  • lernen die deutsche Sprache,
  • lernen neue Dinge,
  • singen und basteln,
  • bewegen sich viel,
  • und werden von Erzieherinnen und Erziehern begleitet.

Kitas sind unterschiedlich. Es gibt:

  • große und kleine Einrichtungen,
  • Kitas von der Stadt,
  • kirchliche Kitas (Diakonie und Caritas),
  • Kitas von anderen Trägern,
  • Elterninitiativen.

Manche Kitas arbeiten nach besonderen pädagogischen Ideen, zum Beispiel Montessori. Es gibt auch Waldkitas.

Überlegen Sie also, was für Ihr Kind wichtig ist, und suchen Sie dann im Internet bei LITTLE BIRD nach einer passenden Einrichtung.

Krippe

Die Krippe ist für sehr kleine Kinder, meist von 0 bis 3 Jahren.

Dort spielen, essen und schlafen Babys und Kleinkinder und werden gepflegt und betreut.

In der Krippe gibt es mehr Betreuungspersonen pro Kind als bei älteren Kindern.
So bekommen die kleinen Kinder besonders viel Unterstützung.

Kindertagespflege

Kindertagespflege bedeutet Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater.

Wichtig:

  • Meist werden Kinder von 0 bis 3 Jahren betreut.
  • Eine Betreuungsperson darf höchstens fünf Kinder gleichzeitig betreuen.
  • Die Betreuung findet oft zu Hause bei der Tagespflegeperson statt.
  • Manchmal gibt es auch angemietete Räume.

Jede Kindertagespflegeperson braucht eine Erlaubnis vom Jugendamt.
Das Jugendamt prüft, ob alles sicher ist.

Eine Kindertagespflegeperson finden Sie über LITTLE BIRD im Internet.

Familienzentrum

Ein Familienzentrum ist ein Ort für die ganze Familie.

Dort gibt es:

  • Spielgruppen,
  • Eltern-Kind-Kurse,
  • Beratung bei Fragen zu Familie und Erziehung,
  • Treffen für Eltern.

Familienzentren helfen und unterstützen Familien im Alltag.

Elterninitiative

Eine Elterninitiative ist eine besondere Form der Kita.
Sie wird von Eltern organisiert und mitgestaltet.

Eltern können:

  • mehr mitentscheiden,
  • aber haben auch mehr Verantwortung,
  • und helfen oft im Alltag mit.

Wie melde ich ein Kind für einen Betreuungsplatz an?

In Gießen werden Betreuungsplätze (Kita, Kindertagespflege) über das Online-Portal LITTLE BIRD angemeldet. Auf der Seite von LITTLE BIRD finden Sie auch Betreuungsplätze für Ihr Kind. 

Wichtig: Melden Sie sich so früh wie möglich für einen Platz an!

Es gibt in Gießen zu wenige Plätze zur Kinderbetreuung. Daher melden viele Eltern die Kinder direkt nach der Geburt an.

In Deutschland hat jedes Kind ab dem 1. Geburtstag ein Recht auf Betreuung.

Das bedeutet: Der Staat muss einen Betreuungsplatz anbieten – in einer Kita oder in der Kindertagespflege.

Wenn Sie keinen Platz bekommen, wenden Sie sich an das Jugendamt.
Dort wird gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung gesucht.

Es gibt  auch eine Stelle, die Ihnen hilft sich bei Little Bird anzumelden.

Herr Walden-Domagala

Ostanlage 29

0641 306-2228
E-Mail
Raum: 011

Das Video How to Little Bird zeigt genau, wie Sie Ihr Kind in einer Kinderbetreuung über LITTLE BIRD anmelden. 

Dokumente für die Anmeldung: 

  • Ausweis der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebescheinigung
  • Impfpass vom Kind (Masernimpfung ist Pflicht)
  • Krankenversicherungsnachweis

Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren

Für Kinder unter 3 Jahren gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Krippe/Kita
  • Kindertagespflege
  • Manche Kitas arbeiten mit altersgemischten Gruppen.

Überlegen Sie, was besser zu Ihrer Familie passt.

Wichtig:
Auch hier gilt die Masernimpfung als Voraussetzung für den Besuch einer Betreuungseinrichtung.

Kinderbetreuung für Kinder ab 3 Jahren bis zur Schule

Kinder ab 3 Jahren besuchen in der Regel eine Kita.

In Hessen sind 6 Stunden Betreuung pro Tag kostenlos (7:00–13:00 Uhr).

Wenn Sie längere Betreuungszeiten brauchen, zahlen Sie dafür einen Beitrag. Genaue Infos finden stehen in der Beitragstabelle der Kindertagesstätten

In der Kita:

  • spielen Kinder,
  • lernen Deutsch,
  • basteln und bewegen sich,
  • lernen Regeln und Zusammenleben.

Der Kindergarten ist freiwillig, aber sehr empfohlen.
Er hilft besonders beim Deutschlernen und bei der Vorbereitung auf die Schule.

Vorbereitung auf die Schule

Im letzten Kita-Jahr (Vorschuljahr) werden Kinder besonders auf die Schule vorbereitet.

Sie lernen zum Beispiel:

  • sich zu konzentrieren,
  • Aufgaben zu Ende zu bringen,
  • mit anderen zusammenzuarbeiten,
  • erste Zahlen und Buchstaben kennenzulernen.

Was kostet die Kinderbetreuung?

Die Betreuung in einer Krippe, Kita oder von einer Kindertagespflegeperson kostet Geld. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von der Kita, der Betreuungszeit und Ihrem Einkommen ab.

Kita-Beiträge:

Der Besuch der Kita für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt ist für 6 Stunden täglich kostenfrei – das gilt für das Bundesland Hessen.

  • Falls Sie längere Betreuungszeiten benötigen, oder Ihr Kind unter 3 Jahre alt ist, bezahlen Sie abhängig von Ihrem Einkommen Beiträge. Die Beiträge finden Sie in dieser Tabelle der Kindertagesstätten
  • Wenn Ihr Kind in der Betreuung Mittag isst kommen die Kosten für das Mittagessen dazu. Wie hoch diese Kosten sind unterscheidet sich in jeder Kita oder bei jeder Betreuungsperson.
  • Oft gibt es monatliche Beiträge (z.B. für Getränke, Frühstück und anderes), manchmal auch Extra-Kosten für besondere Angebote, Ausflüge oder Materialien. Viele Kitas informieren Sie genau, bevor Ihr Kind kommt, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Wann ist die Kinderbetreuung geschlossen?

Kitas sind nicht immer das ganze Jahr geöffnet.

Es gibt:

  • Sommerferien (oft mehrere Wochen),
  • einzelne Schließtage,
  • Fortbildungstage,
  • Tage zwischen Weihnachten und Neujahr.

Die Termine bekommen Sie frühzeitig.
Planen Sie diese Zeiten gut ein.

Was bedeutet »Eingewöhnung«?

Zu Beginn der Kinderbetreuung gibt es immer eine Eingewöhnung. Diese Zeit kann sehr wichtig und auch sensibel sein, weil sich für alle viel verändert. Deshalb soll Ihr Kind langsam an die neue Situation gewöhnt werden. Es bleibt zuerst nur kurz in der Betreuung und dann jeden Tag ein bisschen länger.

Die Kitas oder Tagespflegepersonen sagen Ihnen normalerweise genau, wie sie die Eingewöhnung machen möchten. Wenn Sie arbeiten, sollten Sie bedenken, dass Sie in dieser Zeit vielleicht noch nicht voll arbeiten können oder sich etwas frei nehmen müssen.

Wie lange eine Eingewöhnung dauert, ist bei jedem Kind anders. Es hängt auch davon ab, wie die Kita die Eingewöhnung plant. Manchmal dauert es nur ein paar Wochen, manchmal aber auch mehrere Monate.

Viele Kinder sind in und nach der Eingewöhnungszeit oft krank – durch den Kontakt zu vielen anderen Kindern kann das vorkommen. Planen Sie auch deshalb genug Zeit für die Eingewöhnung ein.

Darf mein Kind in den Kindergarten, wenn es krank ist?

Ist Ihr Kind ansteckend krank, darf es nicht in die Kita gehen.

Zum Beispiel bei:

  • Fieber,
  • Durchfall,
  • Erbrechen,
  • ansteckenden Krankheiten.

Manchmal verlangt die Kita eine Bescheinigung vom Arzt, bevor Ihr Kind zurückkommen darf.

Oft gibt es die Regel, dass das Kind 48 Stunden ohne Symptome ist, bevor es wieder in die Einrichtung zurück sollte. Fragen Sie nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Wenn Sie arbeiten gibt es dafür die Möglichkeit freigestellt zu werden. Das nennt man Kinderkrankentage.

Wie können Eltern in der Kita mithelfen?

Für Kinder in der Kita ist es wichtig, dass Eltern mit einbezogen werden und dass Eltern mit der Kita zusammenarbeiten. Wenn Sie Fragen haben, etwas nicht verstehen oder Ihnen etwas Sorgen macht, sprechen Sie die Erzieherinnen und Erzieher einfach an, wenn Sie Ihr Kind bringen oder abholen.

Es gibt auch formellere Möglichkeiten, wie Eltern mit einbezogen werden. Zum Beispiel gibt es Elternabende: Die Kita lädt Sie und die anderen Eltern abends ein – ohne die Kinder – und bespricht ein bestimmtes Thema oder allgemeine Dinge aus dem Kita-Alltag.

Sie können außerdem bei Festen oder Ausflügen helfen, eigene Ideen einbringen oder Vorschläge machen. Oft gibt es auch kleine Gespräche im Alltag, bei denen Sie erfahren, wie es Ihrem Kind geht.

In den meisten Kitas gibt es auch einen Elternbeirat. Das sind Eltern, die von den anderen Eltern gewählt wurden. Sie vertreten die Wünsche und Anliegen der Eltern in der Kita und unterstützen gleichzeitig die Kita bei verschiedenen Dingen.

Was bedeutet "Förderbedarf"?

Manche Kinder brauchen im Kindergarten eine zusätzliche Unterstützung, damit sie gut lernen, spielen und sich entwickeln können. Das nennt man Förderbedarf.

Das kann zum Beispiel sein, wenn ein Kind sprachliche Hilfe braucht, Hilfe braucht um sich körperlich gut zu entwickeln, oder Unterstützung beim Spielen und Zusammenarbeiten mit anderen Kindern braucht.

Die Erzieherinnen und Erzieher beobachten genau, wie sich Ihr Kind entwickelt. Wenn sie merken, dass Ihr Kind etwas mehr Hilfe braucht, planen sie gemeinsam, wie es unterstützt werden kann. Dabei sprechen sie oft auch mit Ihnen als Eltern, damit Sie wissen, was Ihr Kind bekommt und wie Sie zu Hause helfen können.

Die Förderung kann auf viele Arten passieren:

  • durch besondere Spiele oder Übungen,
  • durch kleine Gruppen, in denen Ihr Kind gezielt gefördert wird,
  • oder durch fachliche Unterstützung von Spezialisten, zum Beispiel Sprachtherapie.

Kurz gesagt:
Der Förderbedarf im Kindergarten sorgt dafür, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es gerade braucht, damit es sich gut entwickeln und wohlfühlen kann.

Dazu müssen Sie zum Teil enger mit der Kita zusammenarbeiten, denn manchmal gibt es bestimmte Anträge die die Kita stellen muss um Ihr Kind noch besser zu unterstützen.

Ich habe keinen Kita-Platz für mein Kind gefunden - was kann ich tun?

Es gibt nicht immer genug Kita-Plätze. Viele Familien suchen gleichzeitig einen Platz. Das kann für Eltern sehr belastend sein.

Wichtig zu wissen:
Kinder haben ab dem 1. Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung.

Wenn Sie keinen Platz bekommen haben, können Sie Folgendes tun:

Bleiben Sie weiterhin auf der Warteliste. Manchmal werden Plätze kurzfristig frei.

Kontaktieren Sie außerdem das Jugendamt. Das Jugendamt kann Sie beraten und gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen.

Sie können auch prüfen, ob eine Kindertagespflege (Tagesmutter oder Tagesvater) für Sie eine Alternative ist.

Wenn Sie berufstätig sind und dringend Betreuung brauchen, sprechen Sie offen mit dem Jugendamt über Ihre Situation. Oft gibt es Unterstützungsmöglichkeiten.

Wichtig ist: Sie müssen das Problem nicht alleine lösen. Es gibt Beratungsstellen, die Ihnen helfen können.

Die Familienzentren in Gießen unterstützen Familien ohne Kita-Platz kostenlos. 

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.