Ich studiere oder mache eine Ausbilung und habe zu wenig Geld
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (wenn Sie eine Ausbildung machen)
BAföG (wenn sie studieren)
Diese Hilfen unterstützen Sie, wenn Sie während Ausbildung oder Studium wenig Geld haben.
Bundesausbildungsbeihilfe (BAB)
💡Was ist BAB?
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist Geld vom Staat.
Es hilft Ihnen, wenn Ihr Ausbildungsgeld nicht reicht.
In der Regel bekommen Sie BAB für die Dauer Ihrer Ausbildung. Der erste Antrag gilt aber nur für 12 bis 18 Monate. Danach muss der Antrag verlängert werden!
Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen.
Wichtig: Ob Sie BAB bekommen oder nicht hängt von Ihrem Einkommen und dem Einkommen Ihrer Eltern ab. Eine genaue Übersicht über die Freibeträge des Einkommens der Eltern finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.
Wer kann BAB beantragen?
Sie können BAB bekommen, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie nehmen an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) teil.
- Sie machen eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Beruf, und der Ausbildungsort ist zu weit weg von Ihrem Elternhaus.
- Sie machen eine Ausbildung und sind über 18 Jahre alt oder verheiratet.
- Sie machen eine Ausbildung und haben mindestens ein Kind und wohnen nicht bei Ihren Eltern.
- Sie sind in der Vorbereitung auf eine Assistierte Ausbildung (AsA).
Wer kann keine BAB bekommen?
Sie können keine BAB bekommen, wenn:
- Sie eine schulische Ausbildung machen (zum Beispiel zur Physiotherapeutin).
- Sie bereits ähnliche Leistungen von einer anderen Behörde bekommen.
Wie beantrage ich BAB?
Online
Sie können BAB online beantragen.
Dafür brauchen Sie:
- ein Konto bei der Arbeitsagentur
- oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises,
- oder ein ELSTER-Zertifikat.
Persönlich
Sie können den Antrag auch zusammen mit der Agentur für Arbeit in Gießen ausfüllen:
Vereinbaren Sie dafür online einen Termin.
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Ausgefülltes Antragsformular (bekommen Sie bei der Agentur für Arbeit Gießen)
- Ausbildungsvertrag
- Meldebescheinigung
- Nachweise über das Einkommen Ihrer Eltern (Steuerbescheid oder Lohnnachweis)
- Nachweise über Ihre berufliche Qualifikation (z. B. Abschlusszeugnis, Studium)
- Bei Vollzeitmaßnahmen: Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Eventuell weitere Unterlagen (Ihre Agentur sagt Ihnen, was noch nötig ist)
Tipp: Ein Minijob neben der Ausbildung ist erlaubt und wird nicht angerechnet.
Die Höhe der BAB hängt vom Einkommen ab – von Ihnen und ggf. von Ihren Eltern oder Ihrer Partnerin/Ihrem Partner.
BaföG
💡Was ist BAföG?
BAföG ist eine finanzielle Hilfe vom Staat.
Es hilft Ihnen, wenn Sie studieren, aber nicht genug Geld dafür haben.
Ziel:
Jeder Mensch soll studieren oder eine Ausbildung machen können – auch wenn die Eltern wenig verdienen.
Wichtige Info:
- Die eine Hälfte des BAföG ist ein Geschenk (Zuschuss) und Sie müssen es NICHT zurückzahlen
- Die andere Hälfte ist ein zinsfreies Darlehen, das Sie später zurückzahlen müssen.
Sie können BAföG online oder beim Studierendenwerk beantragen.
Bekommt jeder Student BAföG?
Nein.
Ob Sie BAföG bekommen, hängt vom Einkommen Ihrer Eltern und Ihrem eigenen Einkommen ab.
Nutzen Sie den BaföG-Rechner, um es herauszufinden.
Wie und wo beantrage ich BAföG?
Online beantragen:
Am schnellsten geht es über die Seite bafög-digital.
Dafür brauchen Sie:
- ein Bund-ID Konto
- Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat
Persönlich beantragen:
Füllen Sie die Formblätter aus (siehe unten).
Senden Sie diese an:
Oder Per Mail an: bafoeg.stwgi@bafoeg-hessen.de
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Formblatt 1: Antrag auf Förderung (mit Unterschrift)
- Lebenslauf: chronologisch ausfüllen
- Zeugnisse: z. B. Schul- oder Berufsabschlüsse (mit deutscher Übersetzung)
- Studienbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung): mit Fach und Semester oder alternativ das
- Formblatt 2
- Mietnachweis: z. B. Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung
- Krankenversicherung: Nachweis, wenn Sie selbst versichert sind
- Einkommen und Vermögen: Kontoauszüge, Bescheide, Fahrzeugschein (falls Sie ein Auto haben)
- Formblatt 3: Einkommen der Eltern oder Ehepartner (mit Nachweisen)
- Formblatt 7: Nur wenn Ihre Eltern heute weniger verdienen als vor 2 Jahren
Achtung: Unvollständige Unterlagen = längere Wartezeit!
Die Bearbeitung kann 10 Wochen oder länger dauern. Man bekommt das Geld ab dem Zeitpunkt der Antragstellung nachträglich ausbezahlt, sobald der Antrag fertig beanreitet wurde
Wie hoch ist BAföG?
Maximal bekommen Sie bis zu 992 Euro im Monat (Stand: neuestes Gesetz).
Die genaue Summe hängt von:
- Ihrem Einkommen und Vermögen
- dem Einkommen Ihrer Eltern
- Ihrer Miete
- Ihrer Krankenversicherung
- Ihren Geschwistern
- und Ihrer Ausbildung ab.
Elternunabhängiges BAföG gibt es, wenn:
- Sie über 30 Jahre alt sind, oder
- Sie lange gearbeitet haben (z. B. 5 Jahre nach Schule), oder
- Sie nach einer Ausbildung noch 3 Jahre gearbeitet haben.
Lassen Sie sich vom Studierendenwerk beraten – es gibt viele Sonderregeln.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Ja, aber nur einen Teil.
- Sie müssen höchstens 10.010 Euro zurückzahlen.
- Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderung.
- Monatlich zahlen Sie 130 Euro zurück.
- Nach 6,5 Jahren sind Sie schuldenfrei – auch wenn das Darlehen höher war.
- Bei wenig Einkommen können Sie die Rückzahlung aufschieben.
- Spätestens nach 20 Jahren ist die Rückzahlung beendet – auch wenn noch Schulden da sind.
Kann ich statt BAföG Hilfe vom Jobcenter bekommen?
Nein.
Wenn Sie Vollzeit studieren, können Sie keine Unterstützung vom Jobcenter bekommen.
Das Jobcenter hilft nur Menschen, die voll arbeiten können – also nicht studieren.
Auch wenn Ihr BAföG-Antrag abgelehnt wird, können Sie nicht zum Jobcenter wechseln.
Ich habe Fragen zu meinem BaföG-Antrag
Wenden Sie sich an das Studierendenwerk Gießen
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