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Ich möchte einen Integrationskurs machen


Dieses Video gibt es auch auf Englisch, Arabisch, Persisch, Französisch, Paschto, Türkisch, Russisch und Ukrainisch. 


💡Was ist ein Integrationskurs?

Ein Integrationskurs hat zwei Teile:

  • Sprachkurs: Sie lernen Deutsch für den Alltag.
  • Orientierungskurs: Sie lernen über Deutschland – zum Beispiel über Gesetze, Kultur und das Zusammenleben.

💡Was ist besonders am Integrationskurs?

  • Der Integrationskurs wird vom Staat für manche Menschen bezahlt. 
  • So können viele Menschen kostenlos oder sehr günstig teilnehmen.
  • Manche Personen müssen einen Integrationskurs machen. Sie bekommen dazu ein Schreiben von der zuständigen Behörde.

Alle Kurse in Gießen finden Sie auf der NAVI Seite des BAMFs. 

Weitere Informationen und eine Anleitung zur Anmeldung zu den Integrationskursen finden Sie auch auf der Seite des BAMFs. Diese Informationen gibt es auch auf Arabisch, Persisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Türkisch, Ukrainisch und vielen weiteren Sprachen.

Wie läuft der Integrationskurs ab?

Der Integrationskurs beginnt normalerweise mit dem Modul A1. Das bedeutet: Sie müssen am Anfang noch kein Deutsch können.

Bevor der Kurs startet, machen Sie einen Einstufungstest. 

Beim Einstufungstest wird geprüft, wie gut Sie schon Deutsch sprechen. So wird entschieden, welcher Kurs zu Ihnen passt. Danach bekommen Sie vom BAMF Informationen, bei welcher Sprachschule Sie den Integrationskurs machen können. Normalerweise teilt Ihnen das BAMF eine bestimmte Sprachschule zu.

Wie oft ist Unterricht?

  • Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse.
  • Im Vollzeitkurs haben Sie meistens von Montag bis Freitag mehrere Stunden pro Tag Unterricht.
  • Teilzeitkurse sind kürzer pro Tag und finden oft am Nachmittag oder frühen Abend statt. Das ist zum Beispiel hilfreich, wenn Sie Kinder haben oder arbeiten.
  • Fragen Sie die Sprachschule nach passenden Unterrichtszeiten. 

Abschluss und Stundenumfang

Am Ende machen Sie eine Prüfung. Wenn Sie bestehen, bekommen Sie ein Zertifikat. Dieses Zertifikat ist sehr wichtig – bewahren Sie es gut auf.

Wenn Sie den gesamten Integrationskurs abschließen möchten, besuchen Sie in der Regel 700 Stunden:

  • 600 Stunden Sprachkurs → von A1 (Anfänger) bis B1 (selbstständig im Alltag sprechen)
  • 100 Stunden Orientierungskurs → über das Leben in Deutschland (Rechte, Pflichten, Kultur, Werte)
  • Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten

Wenn Sie am Ende dieser Stunden das B1-Niveau noch nicht erreichen, können normalerweise nicht automatisch weiter gefördert wiederholen.

Eine geförderte Wiederholung von bis zu 300 Stunden gibt es nur bei bestimmten Kursen. Das gilt zum Beispiel für:

  • Alphabetisierungskurse
  • Kurse für gering literalisierte Menschen (für Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben)

Fragen Sie Ihre Sprachschule oder das BAMF, ob Sie zusätzliche Kursstunden bekommen können.

DARF ich einen Integrationskurs machen?

Ob Sie einen Integrationskurs machen dürfen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.

Eine Aufenthaltserlaubnis bedeutet nicht automatisch, dass Sie einen Integrationskurs machen dürfen oder bezahlt bekommen. Wichtig ist zum Beispiel:

  • warum Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis bekommen haben,
  • wie lange Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist und
  • ob Sie schon ausreichend Deutsch sprechen.

Einen Anspruch können zum Beispiel Personen haben, die eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben:

  • für eine Arbeit,
  • wegen Familiennachzug,
  • aus bestimmten humanitären Gründen (Asyl, Flüchtlingsstatus).

Auch andere Personen können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Darüber entscheidet das BAMF. Es müssen freie Kurspläne und Geld für die Förderung vorhanden sein. 

Seit August 2026 werden bestimmte Gruppen bevorzugt berücksichtigt. Dazu gehören Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Auch für deutsche Staatsangehörige, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und ihre Familien gelten besondere Regeln. 

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie teilnehmen dürfen, fragen Sie die Ausländerbehörde, das Jobcenter oder das BAMF.

Muss ich einen Integrationskurs machen?

Manche Menschen müssen an einem Integrationskurs teilnehmen.

Dazu können Sie verpflichtet werden, zum Beispiel durch:

  • die Ausländerbehörde,
  • das Jobcenter,
  • die zuständige Stelle für Asylbewerberleistungen, zum Beispiel das Sozialamt.

Wenn Sie teilnehmen müssen, bekommen Sie dazu ein Schreiben.

Wann müssen Sie keinen Integrationskurs machen?

Sie müssen zum Beispiel nicht an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn:

  • Sie eine Ausbildung machen,
  • wenn Sie Vollzeit arbeiten und der Integrationskurs neben Ihrer Arbeit zu viel wäre,
  • Sie schon an einem ähnlichen Bildungsangebot teilnehmen oder
  • die Teilnahme für Sie dauerhaft nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Das kann zum Beispiel so sein,

  • wenn Sie schwer krank sind oder
  • wenn Sie sich in einer besonderen persönlichen Situation befinden.

Sprechen Sie mit der Behörde darüber.

Was passiert, wenn ich einen Integrationskurs machen muss, aber nicht hingehe?

Wenn Sie verpflichtet sind, am Integrationskurs teilzunehmen, müssen Sie regelmäßig hingehen.

Wenn Sie nicht teilnehmen, kann das Folgen haben:

  • Jobcenter oder Sozialamt können Ihre Leistungen kürzen.
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis kann gekürzt oder nicht verlängert werden.
  • Es kann schwieriger werden, später eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu bekommen.

Wichtig:
Wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht teilnehmen können (z. B. Pflege von Angehörigen), informieren Sie sofort Ihre Sprachschule, die Ausländerbehörde und gegebenenfalls das Jobcenter darüber.

Wie kann ich mich für einen Integrationskurs anmelden?

Um sich für einen Integrationskurs anzumelden, gibt es zwei Schritte:

  1. Zuerst müssen Sie einen Berechtigungsschein bekommen.
  2. Danach müssen Sie sich bei einem Kursträger (also einer Sprachschule, die Integrationskurse anbietet) anmelden. Eine Liste aller Kursträger in Gießen finden Sie weiter unten.

Wo bekommen Sie den Berechtigungsschein?

  • Von der Ausländerbehörde (Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung)
  • Vom Jobcenter oder Sozialamt (wenn Sie dort Leistungen bekommen)
  • Vom Bundesverwaltungsamt (für Spätaussiedler*innen)
  • Vom BAMF (wenn Ihr Antrag auf Zulassung bewilligt wird)

Wenn Sie einen Integrationskurs machen müssen, schickt Ihnen die Ausländerbehörde, das Jobcenter oder das Sozialamt einen Berechtigungsschein zu, mit dem Sie sich direkt bei einem Kursträger anmelden können.

Wenn Sie keinen Berechtigungsschein von einer dieser Behörden bekommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen selbst einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Dafür müssen Sie selbst einen Berechtigungsschein beantragen. Dafür füllen Sie dieses Formular des BAMFs aus:

Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs 

Außerdem müssen Sie eine Kopie von Ihrem Aufenthaltstitel, Ihrer Duldung oder Ihrem EU-Reisepass machen und zusammen mit dem Formular an folgende Adresse schicken:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90343 Nürnberg

Eine Spachschule kann den Online-Antrag für Sie stellen. Dafür braucht sie Ihre Vollmacht. Damit erlauben Sie der Sprachschule, den Antrag für Sie zu stellen. 

Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich an die Migrationsberatung der Caritas oder die Migrationsberatung der Diakonie. Sie helfen Ihnen bei der Suche und Anmeldung.

Wie geht es weiter, wenn ich einen Berechtigungsschein bekommen habe?

Normalerweise bekommen Sie einen Termin für einen Einstufungstest vom Bundesamt für MIgration und Flüchtlinge (BAMF). Beim Einstufungstest wird geprüft, welcher Kurs zu Ihnen passt.

Danach schaut das BAMF in welcher Sprachschule es bald einen passenden Kurs für Sie gibt. Dann teilt Sie das BAMF automatisch einem Kurs zu. 

Sie können sich die Sprachschule normalerweise nicht aussuchen. 

Sagen Sie dem BAMF bescheid, wenn Sie besondere Anforderungen haben. Das kann zum Beispiel sein, dass Sie eine Kinderbetreuung brauchen oder wegen Ihrem Kind oder Ihrer Arbeit nur nachmittags Zeit haben. 

Liste der Sprachschulen in Gießen

Volkshochschule der Universitätsstadt Gießen

Fröbelstraße 65
35394 Gießen

0641 306-1466
0641 306-1467
0641 306-1469
0641 306-1472
0641 306-2474
E-Mail
Website


IB Sprachschule - Internationaler Bund

Wiesecker Weg 17
35396 Gießen

0641 3019 0050
E-Mail
0170 8887157 (Beratung Kinderbetreuung: Sheila Smith)
Website


BZH Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen gGmbH

Bildungsangebote in Gießen

06421 48066-100
E-Mail
Website


Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.

Region Mittelhessen

Philipp-Reis-Straße 4
35398 Gießen

0641 98238-0
0641 9717242
Website


ZIS - Zentrum für Integration und Sprache

Lindenplatz 1
35390 Gießen

0641 58150665
E-Mail
Website


Sprachportal Akademie

Bahnhofstraße 82-86
35390 Gießen

0641 2010280
E-Mail
Website


Sprache & Bildung GmbH

Privater Weiterbildungsträger und Arbeitsvermittler

Katharinengasse 12
35390 Gießen

0641 9717693
0641 9717695
E-Mail
Website

Wichtig:

  • Sie müssen innerhalb eines Jahres mit dem Kurs beginnen, sonst verfällt Ihr Berechtigungsschein.
  • Der Kurs muss nicht direkt an deinem Wohnort sein – wichtig ist, dass Sie ihn gut erreichen können.

Wie viel kostet der Integrationskurs?

  • 1 Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten und kostet 2,29 Euro. 
  • Ein normaler Kurs mit 700 Stunden kostet 1.603 Euro.
  • Sie zahlen nicht alles auf einmal, sondern in Abschnitten zu 100 Stunden.
  • Spezialkurse mit mehr Stunden sind teurer (z. B. 2.290 Euro bei 1.000 Stunden).
  • Kostenfrei ist der Kurs, wenn Sie  Grundsicherungsgeld (früher: Bürgergeld), Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bekommen oder Sie arbeiten aber verdienen wenig.

(Stand Januar 2026)

Um den Kurs umsonst zu bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung beim BAMF stellen.

Wie stelle ich den Antrag, um den Integrationskurs umsonst zu bekommen?

Wichtig: Den Antrag müssen Sie VOR Kursbeginn stellen.

Dafür müssen Sie dieses Formular des BAMFs ausfüllen.

Außerdem müssen Sie zeigen, warum Sie den Kurs umsonst bekommen. Bitte legen Sie dafür einen Nachweis dazu.
Das kann zum Beispiel sein:

  • Kopie vom Bescheid über Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld (früher:Bürgergeld) oder Sozialhilfe
  • aktuelle Gehaltsabrechnung oder Arbeitsvertrag (mit Deinem Bruttolohn)
  • Bescheid über Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag
  • Nachweis über Asylbewerberleistungen
  • Bescheinigung über Befreiung von Kita-Gebühren oder Rundfunkbeitrag
  • Nachweis über ein Sozialticket

Den Antrag und die Kopien der Nachweise schicken Sie an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90343 Nürnberg  

Online-Antrag

Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen. Dafür brauchen Sie entweder die Online-Ausweisfunktion des Aufenthaltstitels oder ein ELSTER-Zertifikat des Online-Finanzamtes. Wenn Sie eins dieser beiden Sachen haben, können Sie den Antrag auf der Seite Verwaltung Digital stellen.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich den Kurs bestehe?

Ja! Wenn Sie den Kurs innerhalb von 2 Jahren bestehst (Deutsch-Test + Test „Leben in Deutschland“), können Sie die Hälfte der Kosten zurückbekommen.

Fahrtkosten:
Wenn Sie von den Kurskosten befreit sind und mehr als 5 km bis zum Kursort haben, können Sie beim BAMF einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen. 

Bei einer Schwerbehinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen können besondere Regeln gelten.

Alle Formulare für die Kostenerstattung der Sprachkurse finden Sie hier, auf der Webseite des BAMFs.

Integrationskurse mit Kinderbetreuung

Sie möchten einen Integrationskurs machen, haben aber ein kleines Kind?
Dann können Sie beim Internationalen Bund (IB) in Gießen einen Sprachkurs mit kostenloser Kinderbetreuung besuchen.

Wichtig:
Die Betreuung ist für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen und keinen Kindergartenplatz haben.

Das Angebot ist für Sie kostenlos, weil es vom Bund, der EU und dem ESF Plus-Programm gefördert wird.

So können Sie in Ruhe Deutsch lernen – und Ihr Kind wird in der Nähe gut betreut.

Wenn Sie weitere Fragen zum Deutschkurs mit Kinderbetreuung oder zu den nächsten Kursterminen haben, können Sie sich telefonisch an die Beratung zur Kinderaufsicht der IB Gießen wenden:

IB Sprachschule - Internationaler Bund

Wiesecker Weg 17
35396 Gießen

0641 3019 0050
E-Mail

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