Ich brauche einen (neuen) Ausweis
Hilfe bei Ausweis und Aufenthalt
💡Hilfreiche Infos:
Wenn Sie aus einem anderen Land nach Gießen kommen und hier leben möchten, brauchen Sie einen besonderen Ausweis.
Dieser Ausweis heißt Aufenthaltstitel. Mit ihm dürfen Sie in Deutschland wohnen.
Diesen Aufenthaltstitel müssen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Gießen beantragen.
Wichtig: Bevor Sie das tun, müssen Sie sich zuerst im Stadtbüro anmelden – also Bescheid sagen, dass Sie jetzt in Gießen wohnen. Das ist sehr wichtig! Nur wenn Sie dort angemeldet sind, gibt es die Möglichkeit, dass Sie einen Aufenthaltstitel bekommen können.
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Die Ausländerbehörde der Stadt Gießen
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Ich bin geflohen und will Asyl beantragen
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Ich habe eine Duldung
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Ich bin geflohen und möchte meine Familie nachholen
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Ich bin NICHT geflohen und möchte meine Familie nachholen
Was ist der Unterschied zwischen einem Visum und einem Aufenthaltstitel?
Ein Visum und ein Aufenthaltstitel sind beides Dokumente, mit denen Sie in Deutschland sein dürfen – aber sie sind nicht dasselbe.
Ein Visum erlaubt Ihnen, nach Deutschland einzureisen.
Ein Aufenthaltstitel erlaubt Ihnen, länger in Deutschland zu leben, zum Beispiel zum Lernen, Arbeiten oder mit Ihrer Familie.
Visum
- Ein Visum brauchen Sie, um nach Deutschland einzureisen.
- Es ist wie eine Eintrittskarte – damit dürfen Sie nach Deutschland kommen.
- Sie bekommen das Visum vor der Reise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland.
- Ein Visum gilt nur für eine bestimmte Zeit, oder für einen bestimmten Grund (zum Beispiel für Studium, Arbeit oder Familienbesuch).
Aufenthaltstitel
- Einen Aufenthaltstitel brauchen Sie, wenn Sie länger in Deutschland bleiben möchten.
- Sie beantragen ihn in Deutschland, meistens bei der Ausländerbehörde in Gießen.
- Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln – je nachdem, warum Sie in Deutschland sind (zum Beispiel wegen Studium, Arbeit oder Familie).
Beispiel
Sie reisen mit einem Visum zum Studium nach Gießen ein.
Wenn Sie dann weiter hierbleiben und studieren möchten, müssen Sie bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltserlaubnis für das Studium beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Aufenthaltstitel und einem Ausweis?
Ein Aufenthaltstitel ist nicht genau dasselbe wie ein Ausweis, aber Sie können ihn wie einen Ausweis benutzen.
Ein Aufenthaltstitel ist ein Dokument, das Ihnen erlaubt, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Er ist für Menschen aus anderen Ländern, die nicht aus der Europäischen Union (EU) kommen.
Sie bekommen den Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde, wenn Sie zum Beispiel
- zum Studieren,
- zum Arbeiten oder
- wegen Ihrer Familie in Deutschland sind.
Der Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte, ungefähr so groß wie eine Bankkarte.
Diese Karte heißt elektronischer Aufenthaltstitel (eAT).
In dieser Karte ist ein Chip, auf dem wichtige Informationen über Sie gespeichert sind, zum Beispiel:
- Ihr Name
- Ihr Foto
- Ihre Fingerabdrücke
- und besondere Regeln, die für Ihren Aufenthalt gelten
Sie können den Aufenthaltstitel zusammen mit Ihrem Reisepass als Ausweis benutzen.
Außerdem können Sie damit auch online Dinge bei Behörden erledigen oder Verträge abschließen – das nennt man Online-Ausweisfunktion.
Aber: Der Aufenthaltstitel ist kein Ausweis aus Ihrem Heimatland.
Ihren Reisepass brauchen Sie also trotzdem.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Fiktionsbescheinigung ist ein Papier von der Ausländerbehörde.
Dieses Papier zeigt:
Sie dürfen vorläufig in Deutschland bleiben, während Ihr Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel oder auf die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels geprüft wird.
Die Fiktionsbescheinigung ist also ein Beweis, dass Sie im Moment rechtmäßig in Deutschland sind – also, dass Sie hier sein dürfen, bis die Ausländerbehörde entschieden hat, ob Sie den neuen Aufenthaltstitel bekommen.
Die Regeln zur Fiktionsbescheinigung stehen im Aufenthaltsgesetz, § 81 Absatz 3 bis 6.
Sie gelten für Menschen, die nicht aus der Europäischen Union (EU) kommen. Diese Menschen nennt man Drittstaatsangehörige.
Welche verschiedenen Aufenthaltstitel gibt es und wie lange sind sie gültig?
Hier ist eine Übersicht über Gründe für einen Aufenthaltstitel in Deutschland, den jeweiligen Titel und die übliche Gültigkeit:
1. Studium
Was: Erlaubt Ihnen, in Deutschland zu studieren.
Dafür brauchen Sie: Eine Zulassung an einer deutschen Hochschule und gesicherte Finanzierung.
Titel: Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16 AufenthG)
Gültigkeit: In der Regel für die Dauer des Studiums, oft um 1–2 Jahre verlängerbar.
2. Suche nach Arbeit nach dem Studium
Was: Erlaubt Ihnen, nach dem Studium in Deutschland eine Arbeit zu suchen.
Dafür brauchen Sie: Einen erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland.
Titel: Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG)
Gültigkeit: Bis zu 18 Monate; nur einmalig.
3. Erwerbstätigkeit (Arbeit)
Was: Erlaubt Ihnen, in Deutschland zu arbeiten.
Dafür brauchen Sie: Einen Arbeitsvertrag und meist eine Anerkennung Ihrer Qualifikation.
Oder für die Blaue Karte EU: Hochqualifizierte mit Mindestgehalt.
Titel: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung (§ 18 ff. AufenthG)
Sondertitel: Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) für Hochqualifizierte
Gültigkeit: Meist 1–4 Jahre, verlängerbar.
4. Familiennachzug
Was: Erlaubt Ihrer Familie, zu Ihnen nach Deutschland zu kommen.
Dafür brauchen Sie: Ausreichend Wohnraum, gesichertes Einkommen und eine Aufenthaltserlaubnis.
Titel: Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§ 27 ff. AufenthG)
Gültigkeit: In der Regel 1–3 Jahre, verlängerbar.
Neu: Seit März 2024 leichterer Zugang, z. B. für Fachkräfte, die ihre Eltern mitbringen möchten.
5. Flüchtlingsschutz & humanitäre Gründe („Asyl“)
Was: Erlaubt Ihnen, in Deutschland zu bleiben, wenn Sie vor Krieg oder Verfolgung geflohen sind.
Dafür brauchen Sie: Anerkennung als Flüchtling oder anderer humanitärer Schutzgrund.
Titel: Aufenthaltserlaubnis aus Flüchtlingsschutz (§ 25 ff. AufenthG)
Gültigkeit: 3 Jahre
6. Duldung
Was: Erlaubt Ihnen, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, obwohl Sie eigentlich ausreisen müssten.
Das bedeutet: Eine Abschiebung ist im Moment aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich (z. B. Krankheit, fehlender Pass oder andere Hindernisse).
Titel: Duldung (kein Aufenthaltstitel, nur vorübergehender Status)
Gültigkeit: Meist nur für kurze Zeit, wird oft verlängert, solange der Abschiebegrund besteht.
Wichtig:
- Eine Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis.
- Die Pflicht zur Ausreise bleibt bestehen.
- Der Aufenthalt ist während der Duldung nicht strafbar.
- Oft gelten Einschränkungen, z. B. Residenzpflicht oder eingeschränkte Arbeitserlaubnis.
Dauerhafte Aufenthaltstitel
Wenn Sie länger in Deutschland bleiben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen.
- Niederlassungserlaubnis
- Was: Erlaubt dauerhaftes Leben und Arbeiten
- Dafür brauchen Sie unter anderem: abhängig vom Aufenthaltstitel 21 Monate - 5 Jahre mit befristetem Titel, ausreichendem Einkommen und Deutschkenntnisse, Sie leben in Deutschland und weiteres
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Dauerhafter Aufenthalt mit freier Mobilität in der EU (teilweise)
- Nach 5 Jahren Aufenthaltstitel und weiteren Bedingungen
Wo beantrage ich einen Aufenthaltstitel?
Wenn Sie aus einem anderen Land nach Gießen kommen und länger hier bleiben möchten, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Diesen Antrag stellen Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland bei der Ausländerbehörde in Gießen.
So bekommen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde:
Schreiben Sie eine E-Mail an:
auslaenderbehoerde@giessen.de
In der E-Mail schreiben Sie:
- Ihren Namen
- Ihr Geburtsdatum
- den Grund für Ihren Antrag (zum Beispiel Studium, Arbeit oder Familie)
Wichtig:
Bevor Sie den Aufenthaltstitel beantragen können, müssen Sie sich zuerst im Stadtbüro anmelden.
Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Wie kann ich ihn verlängern?
Etwa zwei Monate, bevor Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bekommen Sie einen Brief von der Ausländerbehörde.
In diesem Brief steht:
- welche Unterlagen (Dokumente) Sie brauchen, und
- ein Formular, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.
Wichtig: Sie müssen diese Unterlagen und das Formular innerhalb von zwei Wochen an die Ausländerbehörde schicken, in den Briefkasten beim Rathaus werfen oder bei der Infotheke der Ausländerbehörde abgeben.
Die Adresse ist:
Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Dann prüft die Ausländerbehörde das Formular und Ihre Unterlagen (Dokumente).
Wenn die Ausländerbehörde alles geprüft hat, bekommen Sie automatisch einen Termin. Diesen Termin schickt Ihnen die Ausländerbehörde.
Bei diesem Termin geben Sie Ihre biometrischen Daten ab (zum Beispiel Fingerabdrücke und ein digitales Foto) und bezahlen eine Gebühr.
Es gibt verschiedene Aufenthaltstitel, je nachdem, warum Sie in Deutschland sind – zum Beispiel zum Arbeiten, Studieren oder für Ihre Familie.
Jeder Aufenthaltstitel ist unterschiedlich lange gültig. Auf Ihrem Ausweis steht, bis wann er gültig ist.
Wenn Sie schon mehrere Jahre in Deutschland leben, können Sie vielleicht später Deutscher oder Deutsche werden. Dann bekommen Sie die deutsche Staatsbürgerung. Das nennt man Einbürgerung.
Wie und wann kann ich eingebürgert werden - also die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Viele Menschen, die nach Deutschland kommen, denken nach einigen Jahren darüber nach, deutscher Staatsbürger zu werden.
Wenn Sie eingebürgert werden, bekommen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Vorteile der Einbürgerung
Wenn Sie Deutscher werden, dürfen Sie:
- in Deutschland wählen und sich politisch beteiligen
- in jedem Land der EU leben und arbeiten, ohne extra Erlaubnis
- müssen in Deutschland nicht mehr zur Ausländerbehörde
Wann ist das möglich?
Seit dem 27. Juni 2024 gibt es neue Regeln:
- Nach 5 Jahren in Deutschland können Sie sich einbürgern lassen (früher waren es 8 Jahre).
- Wenn Sie mit einer deutschen Person verheiratet sind, geht es in der Regel auch nach 3 Jahren, wenn Sie und Ihre Partnerin keine Sozialleistungen bekommen.
Was brauchen Sie für die Einbürgerung?
- Sie leben mehrere Jahre mit einem einbürgerungsfähigen Aufenthaltstitel in Deutschland. Das ist eine Aufenthaltserlaubnis, mit der man später die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen kann.
- Sie sprechen Deutsch auf mindestens B1-Niveau (oder besser).
- Sie können für sich und Ihre Familie ohne staatliche Hilfen (z.B. Bürgergeld) sorgen (zum Beispiel durch Arbeit).
- Sie haben keine schweren Straftaten begangen.
- Sie respektieren die deutsche Verfassung und den Schutz des jüdischen Lebens.
Ihre alte Staatsangehörigkeit
Seit dem neuen Gesetz dürfen Sie Ihren alten Pass behalten.
Das heißt: doppelte Staatsangehörigkeit ist jetzt grundsätzlich erlaubt. Ob Sie beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen hängt aber auch vom Heimatrecht Ihres Herkunftslandes ab.
Wie stellen Sie den Antrag?
Schreiben Sie eine E-Mail an die Ausländerbehörde Gießen:
auslaenderbehoerde@giessen.de
In der E-Mail schreiben Sie:
- dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten
- Ihren vollen Namen, Geburtsdatum und Adresse
- Informationen über Ihre Situation: Wie lange leben Sie in Deutschland? Arbeiten Sie? Welche Deutschkenntnisse haben Sie?
Die Ausländerbehörde prüft Ihre Angaben und sagt Ihnen dann, wie es weitergeht.
Hilfe bekommen
Wenn Sie Hilfe in Bezug auf Einbürgerung brauchen schreiben Sie eine E-Mail an die Ausländerbehörde Gießen:
auslaenderbehoerde@giessen.de
Wenn Sie weitere Hilfe brauchen, können Sie sich an eine Beratungsstelle in Gießen wenden:
- die Migrations- und Flüchtlingsberatung der Diakonie oder
- der Migrationsdienst der Caritasoder
- die Refugee Law Clinic.
Ich habe meinen Pass oder Nachweise zu meiner Person oder meinen Kindern verloren. Wo kann ich Ersatz beantragen?
Wenden Sie sich hierzu bitte an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes. Informieren Sie auch die Ausländerbehörde der Stadt Gießen.
Wenn Ihr Aufenthaltstitel gestohlen wurde, müssen Sie außerdem eine Anzeige bei der Polizei machen.
Für Menschen aus der Ukraine:
Sie können sich an das Generalkonsulat der Ukraine in Frankfurt am Main wenden. Dort können Sie neue Dokumente oder eine Bescheinigung zur Klärung ihrer Identität beantragen.
Für Menschen aus der Ukraine: Kann ich ohne Visum nach Deutschland einreisen?
Für einen kurzen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen können ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich dort frei bewegen. Das schließt auch eine Weiterreise von Polen nach Deutschland ein.
Für Personen ohne ukranische Staatsangehörigkeit, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben, gilt dies nicht automatisch. Für bestimmte Personen gelten besondere Regelungen.
Bestimmte Geflüchtete aus der Ukraine können auch eine Aufenthaltserlaubnis für Studium, Ausbildung oder Arbeit direkt in Deutschland beantragen, ohne vorher ein Visum im Ausland zu beantragen. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ob diese Sonderregel für Sie gilt, erfahren Sie bei der Ausländerbehörde.
Für Menschen aus der Ukraine: Kann ich ohne biometrischen Pass nach Deutschland einreisen?
Auch ohne biometrischen Pass können bestimmte Personen ohne Visum nach Deutschland einreisen. Die Regelung gilt für:
- ukrainische Staatsangehörige,
- Personen, die in der Ukraine Schutz hatten,
- bestimmte Familienangehörige,
- Personen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine.
Ein befristeter Aufenthaltstitel in der Ukraine reicht nicht aus. Sie erhalten bei der Einreise kein Schengen-Visum.
Wenn Sie bis zum 4. Dezember 2026 einreisen, dürfen Sie sich ab Ihrer ersten Einreise 90 Tage ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Das gilt nicht, wenn Sie bereits in einem anderen EU-Land vorübergehenden Schutz erhalten haben.
Ob Sie über Polen einreisen können, richtet sich nach polnischen Regeln.