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Ich arbeite in Deutschland, aber verdiene trotzdem nicht genug

Ich arbeite in Deutschland aber verdiene trotzdem nicht genug
Ich arbeite in Deutschland aber verdiene trotzdem nicht genug

💡Auch wenn Sie arbeiten und Geld verdienen, kann es sein, dass das Geld für Sie (und Ihre Familie) nicht genug ist 

Dann können Sie Unterstützung bekommen. Diese Hilfe nennt man „Aufstockung“. Das bedeutet: Sie bekommen vom Staat noch zusätzliches Geld zu Ihrem Gehalt dazu, damit Sie besser leben können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Es gibt auch noch weitere Hilfen, die Ihnen helfen können.

Wohngeld

 💡Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist Geld vom Staat, damit Sie Ihre Miete besser bezahlen können.

Sie können Wohngeld bekommen, wenn:

  • Sie wenig verdienen,
  • aber keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld ist Geld vom Staat, damit Sie Ihre Miete oder Wohnkosten besser bezahlen können.

Sie können Wohngeld beantragen, wenn:

  • Sie in einer Wohnung zur Miete wohnen (→ dann gibt es Mietzuschuss)
  • oder wenn Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen (→ dann gibt es Lastenzuschuss)

Wichtig:

  • Sie müssen genug eigenes Einkommen haben, um Ihren Alltag zu bezahlen.
  • Aber nicht so viel, dass Sie alle Wohnkosten selbst tragen können.
  • Je mehr Personen in Ihrem Haushalt leben, desto mehr Wohngeld kann es geben.

Kein Wohngeld bekommen Sie, wenn Sie:

  • schon Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bekommen,
     weil dort die Wohnkosten schon mitgerechnet werden.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das Wohngeld hängt ab von:

  • Ihrem Einkommen
  • der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt
  • der Miete ohne Heizkosten
  • der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen

Im Durchschnitt bekommen Haushalte aktuell etwa 370 Euro pro Monat (Stand Januar 2026).

Mit dem Wohngeld-Rechner können Sie selbst prüfen, ob Sie Wohngeld bekommen können.

Achtung: Der Rechner zeigt Ihnen nur eine ungefähre Zahl. Wie viel Wohngeld Sie wirklich bekommen, entscheidet die Wohngeldstelle erst, wenn sie Ihre Unterlagen genau geprüft hat.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Sie können den Antrag in Papierform stellen oder digital.

In Papierform:

Dafür müssen Sie diesen Antrag ausfüllen:

Dazu müssen Sie folgende Unterlagen mitschicken:

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, brauchen Sie mehrere Unterlagen.
Diese Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem Antrag abgeben:

  • Eine Meldebescheinigung von Ihrer Stadt oder Gemeinde (erweiterte Meldeauskunft)
  • Eine Kopie vom Ausweis oder Pass
  • Ihren Mietvertrag (alle Seiten)
  • Eine Bescheinigung vom Vermieter (Vordruck)
  • Einkommensnachweise von allen Personen, die bei Ihnen wohnen
  • Kontoauszüge von allen Haushaltsmitgliedern – die letzten 3 Monate, vollständig
  • Beleg über die Mietzahlungen – ebenfalls für die letzten 3 Monate (kann auch in den Kontoauszügen enthalten sein, wenn Sie die Miete überweisen)
  • Für alle Personen ab 15 Jahren, die bei Ihnen wohnen: Schulbescheinigung (wenn sie zur Schule gehen)

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie den Antrag abgeben können:

Per E-Mail oder Post:

  • Sie können die Formulare als PDF herunterladen.
  • Schicken Sie sie dann per E-Mail an: wohngeld@lkgi.de 
  • Oder senden Sie sie per Post an:

Landkreis Gießen [Verweis zu 16. Kreisamt Gießen – Soziales und Senioren]
 Soziales und Senioren – Team 3
 Riversplatz 1–9
 35394 Gießen

Für den Wohngeldantrag müssen Sie nicht selbst vorbeikommen. Wenn Sie aber Fragen haben, können Sie einen Termin vereinbaren: Telefon: 0641 9390-0

Tipp:
 In den Infoblättern steht, welche Unterlagen Sie einreichen müssen – z. B.:

  • Mietvertrag oder Mietbescheinigung
  • Einkommensnachweise
  • Schul- oder Ausbildungsbescheinigung (bei Schüler*innen oder Studierenden)

Auszubildende und Studierende können Wohngeld nur in besonderen Fällen bekommen. Mehr dazu steht im Infoblatt für Studierende und Azubis.

Digital

Füllen Sie bitte den Antrag digital aus und folgen Sie den Anweisungen des Portals.


Kinderzuschlag

Kinderzuschlag
Kinderzuschlag

💡Was ist Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (auch „KiZ“ genannt) ist Geld vom Staat. Er ist für Familien mit kleinem Einkommen, die bereits Kindergeld erhalten.

Wenn Ihr Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Sie Kinderzuschlag bekommen.

💡Ob Sie Kinderzuschlag bekommen können, können Sie mit dem KiZ-Lotsen prüfen.

Wer bekommt Kinderzuschlag?

Sie können Kinderzuschlag bekommen, wenn:

  • Ihr Kind unter 25 Jahre alt ist,
  • Ihr Kind nicht verheiratet ist,
  • Ihr Kind bei Ihnen wohnt,
  • Sie Kindergeld bekommen,
  • Sie genug Geld für sich selbst verdienen,
  • Sie kein großes Vermögen haben.

Auch das Geld Ihres Kindes (z. B. Unterhalt) zählt mit.
Du bekommst bis zu 292 € pro Kind und Monat (Stand Januar 2026). Der genaue Betrag hängt vom Einkommen ab.

Aufenthaltstitel

Auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können Kinderzuschlag bekommen.

Dafür müssen Sie:

  • in Deutschland leben,
  • Kindergeld für Ihr Kind bekommen,
  • und einen gültigen Aufenthaltstitel haben.

Das gilt zum Beispiel für Personen mit:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • anerkanntem Schutzstatus als Geflüchtete, zum Beispiel:
  • anerkannte Flüchtlinge
  • subsidiär Schutzberechtigte
  • Asylberechtigte

Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Deutschland leben oder arbeiten, können Kinderzuschlag bekommen.

Wie bekomme ich Kinderzuschlag?

Sie müssen den Kinderzuschlag bei der Familienkasse Gießen beantragen.

Dafür müssen Sie das folgende Formular ausfüllen:

Antrag auf Kinderzuschuss

Zusätzlich zu dem Antrag müssen Sie noch folgende Anlagen ausfüllen:

Wenn Sie schon einmal Kinderzuschuss beantragt haben und sich an ihren Lebensverhältnissen nichts geändert hat, können Sie diesen Antrag ohne anderer Anlagen ausfüllen:

Kurzantrag auf Kinderzuschuss

Schicken Sie dann den Antrag: 

Per Email an: Familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de

Per Post

  • Sie können das Formular online ausfüllen und ausdrucken.
  • Dann schicken Sie es unterschrieben mit allen Unterlagen an Ihre Familienkasse unter der Adresse:

Familienkasse Hessen

Bundesagentur für Arbeit

Nordanlage 60
35390 Gießen

0800 4 5555 30
E-Mail
Website

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