Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege ist eine Unterstützung vom Sozialamt für Menschen, die Pflege brauchen und die Kosten dafür nicht selbst bezahlen können.
Wichtig ist:
Zuerst ist meistens die Pflegekasse zuständig. Sie prüft, ob Sie pflegebedürftig sind und welche Leistungen Sie bekommen. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen und Ihr eigenes Geld nicht reicht, können Sie zusätzlich Hilfe zur Pflege bekommen.
Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe. Sie kann zum Beispiel wichtig sein, wenn Sie zu Hause gepflegt werden, wenn Sie tagsüber oder nachts Betreuung brauchen oder wenn Sie in einem Pflegeheim leben.
Die Hilfe zur Pflege können Sie auch bekommen, wenn Sie keine Pflegeversicherung haben oder wenn die Pflegeversicherung nicht zahlt.
Einfach gesagt:
Sie brauchen Pflege, aber die Pflegekasse oder Ihr eigenes Geld reichen nicht aus
→ dann können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.
Wer bekommt Hilfe zur Pflege?
Hilfe zur Pflege bekommen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen im Alltag auf Hilfe angewiesen sind.
Das kann zum Beispiel so sein:
- Sie können sich nicht mehr allein waschen, anziehen oder versorgen
- Sie brauchen Hilfe im Haushalt oder bei der Betreuung
- Sie können wichtige Dinge wegen körperlicher, psychischer oder geistiger Einschränkungen nicht mehr allein schaffen
Wichtig ist:
Sie müssen pflegebedürftig sein. In der Regel brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1. Bei Pflegegrad 1 gibt es aber nur eingeschränkte Leistungen. Mehr Leistungen gibt es meistens bei Pflegegrad 2 bis 5.
Außerdem bekommen Sie Hilfe zur Pflege nur, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die offenen Pflegekosten selbst zu bezahlen.
Eine Übersicht über die Pflegegradstufen finden Sie auf der Seite des Landkreis Gießen.
Was ist der Unterschied zur Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist meistens die erste Stelle, die zuständig ist.
Wenn Sie pflegeversichert sind, müssen Sie zuerst dort einen Antrag stellen. Die Pflegekasse prüft dann:
- ob Sie pflegebedürftig sind
- welchen Pflegegrad Sie haben
- welche Leistungen Sie bekommen
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten aber nicht immer vollständig. Wenn danach noch Kosten offen sind und Sie diese nicht selbst bezahlen können, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen.
Einfach gesagt:
- Pflegekasse zuerst
- Sozialamt zusätzlich, wenn Geld fehlt
Was kann bezahlt werden?
Die Hilfe zur Pflege kann verschiedene Leistungen übernehmen. Das hängt von Ihrer Situation und Ihrem Pflegegrad ab.
Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:
- Pflegegeld
- Hilfe durch einen Pflegedienst
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege oder Nachtpflege
- Pflege im Heim
- Pflegehilfsmittel
- Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnung
- digitale Pflegeanwendungen
- Entlastungsbetrag
Bei Pflegegrad 1 gibt es nur einen kleineren Leistungsumfang. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind mehr Leistungen möglich. Eine Übersicht über die verschiedenen Leistungen je nach den Pflegegradstufen finden Sie auf der Seite des Landkreis Gießen.
Die Hilfe zur Pflege kann sowohl bei Pflege zu Hause als auch bei Pflege in einem Heim helfen.
Hilfe zu Hause oder im Pflegeheim
Hilfe zur Pflege gibt es nicht nur für Menschen im Pflegeheim.
Sie können die Hilfe auch bekommen, wenn Sie zu Hause leben und dort gepflegt werden. Das kann durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst geschehen.
Wenn die Pflege zu Hause nicht ausreicht oder nicht möglich ist, kann auch Hilfe für eine Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder dauerhafte Pflege im Heim übernommen werden.
Gerade bei Pflegeheimen reichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen oft nicht aus. Dann kann Hilfe zur Pflege wichtig sein.
Genaue Informationen dazu finden Sie hier.
Kann ich Hilfe zur Pflege auch ohne Pflegeversicherung bekommen?
Ja, das kann möglich sein.
Hilfe zur Pflege kann auch dann in Frage kommen, wenn Sie keine Pflegeversicherung haben. Das gilt auch, wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als 6 Monate dauert und deshalb keine normalen Leistungen der Pflegeversicherung greifen.
Dann prüft das Sozialamt, ob die Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege vorliegen.
Muss ich eigenes Geld zuerst nutzen?
Ja.
Bevor Sie Hilfe zur Pflege bekommen, prüft das Sozialamt Ihr Einkommen und Vermögen. Auch das Einkommen und Vermögen Ihrer Ehepartnerin, Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners kann geprüft werden.
Zum Einkommen gehören zum Beispiel:
- Lohn
- Rente
- Unterhaltszahlungen
- Zinsen
Wenn Sie genug eigenes Geld haben, müssen Sie die Pflegekosten zuerst selbst tragen.
Wichtig ist auch:
Kinder oder Eltern werden nur dann zu den Kosten herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für den Antrag brauchen Sie in der Regel verschiedene Nachweise.
Zum Beispiel:
- Unterlagen über Ihren Pflegegrad
- das Gutachten der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes
- ärztliche Unterlagen, wenn keine Pflegeversicherung besteht
- Nachweise über Einkommen
- Nachweise über Vermögen
- Nachweise über Miete und Wohnkosten
- weitere Unterlagen zu Ihrer persönlichen Situation
Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Das können Sie mit den Mitarbeitenden des Fachdienstes Soziales und Senioren klären.
Wie läuft der Antrag ab?
Wenn Sie pflegeversichert sind, wenden Sie sich zuerst an Ihre Pflegekasse.
Die Pflegekasse beauftragt dann in der Regel den Medizinischen Dienst oder andere Gutachter. Diese prüfen, ob Sie pflegebedürftig sind und welchen Pflegegrad Sie haben.
Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder wenn Sie keine Leistungen von dort bekommen, stellen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt. Machen Sie dafür einen Termin beim Sozialamt.
Dann prüft das Sozialamt:
- Ihre Pflegebedürftigkeit
- Ihren Bedarf an Unterstützung
- Ihr Einkommen und Vermögen
- gegebenenfalls auch das Einkommen und Vermögen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie einen Bescheid.
Wichtig ist:
Die Hilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt, ab dem das Sozialamt von Ihrem Bedarf weiß. Deshalb sollten Sie den Antrag möglichst früh stellen.
Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?
Pflegestützpunkt
Eine wichtige erste Anlaufstelle ist der Pflegestützpunkt.
Der Pflegestützpunkt berät:
- pflegebedürftige Menschen
- pflegende Angehörige
- Menschen mit Behinderung
- Menschen, die von Pflege oder Behinderung bedroht sind
Die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Auf Wunsch kommen die Mitarbeitenden auch zu Ihnen nach Hause.
Der Pflegestützpunk kann Ihnen auch beim Antrag helfen.
Pflegestützpunkt in Landkreis und Stadt Gießen
Kostenlose und neutrale Beratung rund um Pflegebedürftigkeit
Kleine Mühlgasse 8
35390 Gießen
0641 480 117 20
E-Mail
Offene Sprechzeiten: Dienstag 9 bis 12 und Mittwoch 13 bis 16 Uhr.
Nach telefonischer Vereinbarung ist auch eine persönliche Beratung zu weiteren Zeiten möglich.
BeKo
Eine wichtige Anlaufstelle ist die Beratungs- und Koordinierungsstelle (BeKo).
Die BeKo berät:
- ältere Menschen
- pflegebedürftige Menschen
- Angehörige
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig.
BeKo
Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere u. pflegebedürftige Menschen
Für Stadt und Landkreis Gießen
Kleine Mühlgasse 8
35390 Gießen
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr telefonisch erreichbar
Offene Sprechzeiten (ohne Termin):
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Beratungstermine können auch individuell vereinbart werden (auch per Video).
Eine Demenzberatung ist mit Termin möglich.