Grundsicherung - wenn Ihre Rente nicht reicht oder Sie nicht arbeiten können
Die Grundsicherung ist Geld vom Staat für Menschen, die nicht genug zum Leben haben.
Sie bekommen Grundsicherung:
- Wenn Sie alt sind und nicht mehr arbeiten können oder
- wenn Sie dauerhaft krank oder behindert sind und nicht arbeiten können.
Die Grundsicherung bekommen Sie vom Sozialamt des Landkreis Gießen.
Was bezahlt die Grundsicherung?
Die Grundsicherung hilft Ihnen bei den wichtigsten Kosten:
- Geld für Essen, Kleidung und Alltag
- Miete und Heizung (wenn die Kosten angemessen sind)
- Kranken- und Pflegeversicherung
Das Ziel ist:
Sie sollen ein sicheres Leben führen können.
Wichtig
Die Grundsicherung bekommen Sie nur, wenn:
- Ihr eigenes Einkommen nicht reicht
- und Sie kein oder nur wenig Vermögen haben
- Das Sozialamt prüft Ihre Situation genau.
Wer bekommt Grundsicherung?
Grundsicherung bekommen Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben.
Das sind zum Beispiel:
- Menschen im Rentenalter, deren Rente zu niedrig ist
- Menschen, die dauerhaft krank oder behindert sind und nicht arbeiten können
Wichtig ist:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bezahlen.
Wie viel Geld bekomme ich?
Die Höhe der Grundsicherung ist bei jeder Person unterschiedlich.
Sie hängt davon ab:
- wie viel Geld Sie zum Leben brauchen
- wie hoch Ihre Miete und Heizkosten sind
- ob Sie eigenes Einkommen oder Vermögen haben
Das Sozialamt berechnet genau, wie viel Geld Sie bekommen.
Was wird genau bezahlt?
Die Grundsicherung hilft bei den wichtigsten Kosten:
- Geld für Essen, Kleidung und Alltag
- Miete und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherung
In besonderen Fällen gibt es zusätzliche Hilfe, zum Beispiel:
- für die Erstausstattung einer Wohnung
Wie beantrage ich die Grundsicherung?
In Gießen ist zuständig:
Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen und diesen beim Sozialamt abgeben oder hinschicken.
Tipp: Machen Sie einen Termin beim Sozialamt, um den Antrag auszufüllen und um genau zu erfahren welche weiteren Unterlagen Sie brauchen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Für den Antrag brauchen Sie verschiedene Unterlagen:
- Ausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweise über Einkommen (z. B. Rente)
- Nachweise über Ihr Vermögen (z. B. Konto)
- Mietvertrag und Heizkosten
Manchmal braucht das Sozialamt noch andere Unterlagen. Das hängt von Ihrer Situation ab.
Tipp: Machen Sie für den Antrag einen Termin beim Sozialamt. Das Sozialamt hilft ihnen und sagt Ihnen genau, welche Unterlagen Sie brauchen.
Muss ich mein eigenes Geld zuerst nutzen?
Ja.
Bevor Sie Grundsicherung bekommen:
- müssen Sie eigenes Einkommen nutzen
- und vorhandenes Vermögen einsetzen
Aber:
- Sie dürfen einen Teil behalten (Freibeträge)
Das Sozialamt prüft, was genau angerechnet wird.
Was ist der Unterschied zu Bürgergeld?
Der wichtigste Unterschied ist:
- Grundsicherung bekommen Menschen, die nicht arbeiten können
- Bürgergeld bekommen Menschen, die arbeiten können, aber keinen Job haben
Das bedeutet:
- Sie sind krank, alt oder stark eingeschränkt
→ Grundsicherung - Sie sind gesund und könnten arbeiten
→ Bürgergeld (Jobcenter)