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Bebauungsplan GI 04/30 »Philosophikum II«

Offenlage des Bebauungsplanentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen hat in ihrer Sitzung am 24.09.2026 die Offenlage des o.g. Bebauungsplanentwurfes mit dem im Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich beschlossen.

Der Bebauungsplan bereitet insbesondere die Errichtung des Mensaneubaus und die Entwicklung weiterer Neubaumaßnahmen am Campus Philosophikum II der Justus-Liebig-Universität innerhalb eines rd. 5,6 ha großen Sondergebietes „Universität“ vor. Zusammen mit Verkehrs-, Grün- Wasser- und Waldflächen umfasst das Plangebiet insgesamt rd.14,5 ha.   

Durchführung der Beteiligung

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie wesentliche vorliegende umweltbezogene Fachgutachten und Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

 von Donnerstag, den 01.10.2026 bis einschließlich Freitag, den 06.11.2026

auf dieser Internetseite der Stadt Gießen eingesehen werden.

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