Mit dem Gießen-Pass erhalten bedürftige Einwohner Gießens Ermäßigungen u. a. bei Busfahrkarten der Stadtwerke Gießen (SWG), beim Besuch der Schwimmbäder, bei Kursen der Volkshochschule und der Musikschule, bei Ferienpass-Veranstaltungen und bei der Kinderbetreuung an städtischen Grundschulen. Genauere Informationen über den Geltungsbereich und den Personenkreis, der Anspruch auf die Ausstellung eines Gießen-Passes hat, entnehmen Sie bitte der Satzung (siehe unten).
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Sprechzeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten direkt mit unseren Mitarbeiter/-innnen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung