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Stadtumbau Margaretenhütte/südliche Lahnstraße

Mit dem Gebiet „Margaretenhütte/ südliche Lahnstraße“ hat sich die Universitätsstadt Gießen 2016 erfolgreich für die Neuauflage des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau in Hessen“ beworben.
Das Fördergebiet wird begrenzt im Norden von der Wieseckmündung, im Osten entlang der Margaretenhütte parallel zu den Bahngleisen, im Süden durch die Bebauung am Bachweg bzw. der B429 und im Westen vornehmlich durch die Lahn.

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Universitätsstadt Gießen für die nächsten zehn Jahre umfängliche Förderungen für ihr Stadtumbaugebiet zur Realisierung unterschiedlicher sozialer, städtebaulicher, infrastruktureller, funktionsräumlicher als auch stadtökologischer und stadtklimatischer Maßnahmen.

2018 wurde in einem ersten Schritt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) fertiggestellt, das die Grundlage für die Ableitung konkreter Handlungsmaßnahmen für das Gebiet darstellt. Zentrales Ziel ist es dabei, den Herausforderungen des demografischen, wirtschaftsstrukturellen sowie klimabedingten Wandels auf kleinräumiger Ebene Rechnung zu tragen.

Anreizprogramm für private Eigentümer*innen

Die Universitätsstadt Gießen möchte aktiv die Qualität im hoch versiegelten gewerblichen Bereich des Fördergebietes „Margaretenhütte/südliche Lahnstraße“ verbessern. Dabei spielen private Maßnahmen zum Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, wie etwa Fassaden- und Dachbegrünungen oder Hofentsiegelungen eine zentrale Rolle. Förderfähig sind z.B. Entsiegelungen und Begrünungen von Stellplätzen, Dach- und Fassadenbegrünungen oder das Pflanzen von Hecken, Sträuchern oder Bäumen sowie die Umsetzung von stadtgestalterischen Aufwertungsmaßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Sichtschutzmaßnahmen o.ä.. Es können bis zu 70 % der anfallenden Kosten gefördert werden. In der Regel soll das 10.000 € pro Grundstück nicht übersteigen. In Einzelfällen kann der Betrag auch deutlich darüber liegen.

Grundlage der Förderung ist die von der Stadt beschlossene »Kommunale Richtlinie zur Anreizförderung privater Eigentümer zum Zwecke von Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen«.

 


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