Amtliche Bekanntmachung
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes mit dem in dem Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereich beschlossen, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Da es sich bei diesem Vorhaben um die Fortentwicklung einer innerstädtischen Baufläche handelt, innerhalb welcher weniger als 20.000 m² Gebäudegrundflächen festgesetzt werden sowie aufgrund der Erkenntnisse landschaftsplanerischer Voruntersuchungen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Es wird bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bebauungsplanung in der Zeit
von Dienstag, 13. September 2016 bis einschließlich Freitag, 30. September 2016
montags bis donnerstags von 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
sowie freitags von 8.30 - 12.30 Uhr
im Stadtplanungsamt Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Raum 03-147, 3. Stock informieren kann. Zudem können gesonderte Termine telefonisch mit Frau Kron unter Tel. 0641 306-2335 oder über das Sekretariat unter Tel. 0641 306-1351 vereinbart werden.
Die Planunterlagen können zeitgleich hier auch online eingesehen werden.
Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB besteht allgemeine Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung durch mündliche oder schriftliche Stellungnahmen innerhalb des angegebenen Zeitraumes.
Gießen, den 03.09.2016
Universitätsstadt Gießen
Der Magistrat
gez. Weigel-Greilich
(Bürgermeisterin)
Kontakt
35390 Gießen
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung