Amtliche Bekanntmachung
Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist, werden am
Donnerstag, den 13. Oktober 2016, ab 14.00 Uhr,
im Rathaus (Innenhof) der Stadt Gießen, Berliner Platz 1 öffentlich versteigert.
Mit Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der Behörde angemeldet hat (BGB § 973).
Eigentümer bzw. Finder werden gebeten, ihre Ansprüche der Behörde gegenüber geltend zu machen und die Fundsachen bis
Donnerstag, den 29. September 2016
beim Stadtbüro, Berliner Platz 1, in Gießen, abzuholen.
Universitätsstadt Gießen
Der Magistrat
Büro für Magistrat, Information und Service
- Stadtbüro –
Kontakt
35390 Gießen
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08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung