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Erstaufnahme, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis

Es ist nicht leicht einen umfassenden Überblick über die Abläufe und Stationen der Erstaufahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkünfte oder die Wirkung eines Asylantrags zu gewinnen. Hier finden Sie hilfreiche Infos zur Erstorientierung in Deutschland und der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten sowie allgemeine Informationen zu Asyl und Flüchtlingen.

Situation in Gießen

Gießen beheimatet die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) seit fast 60 Jahren. Hier werden asylsuchende Menschen untergebracht, betreut und versorgt. Die Fach- und Dienstaufsicht über die HEAE in Gießen hat das Regierungspräsidium Gießen und somit das Land Hessen. Der Asylantrag wird bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt und ist Bestandteil der Erstaufnahme, ebenso wie eine medizinische Grunduntersuchung. Danach werden die Menschen in anderen Kommunen Hessens untergebracht. In der Regel verbleiben die Menschen vier bis sechs Wochen in Gießen, bevor sie an einem anderen Ort in Hessen oder unter Umständen in einem anderen Bundesland eine ihnen zugewiesene Unterkunft beziehen.

 

Die Informationssammlung ist nicht vollständig und wird weiter bearbeitet.

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