Der 1. Mai zählt zu den regelmäßigen Beflaggungstagen, deshalb wehen auch vor dem Gießener Rathaus an diesem Tag die Europa-, Bundes- und Landesflagge. International ist der 1. Mai als "Tag der Arbeit" bekannt.
Bereits 1888 wurde von der "American Federation of Labor" beschlossen, den 1. Mai 1890 als sozialen Feiertag zu begehen. Bis ins 20. Jahrhundert hinein galt die Niederlegung der Arbeit an diesem Tag als Streik, in der Folge wurde er aber in zahlreichen Ländern zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Die vielen Maifeiern und die Tradition, einen Mai-Baum zu stellen, werden mit Riten zu Ehren Majas, einer römischen Göttin, in Verbindung gebracht.
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