Angebote der Kinderbetreuung
Das breite Spektrum der Kindertagesbetreuung für alle Altersstufen in Gießen umfasst rund 3.400 Plätze an 66 Standorten in 61 Einrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft.
Städtische Kitas:
Bei Fragen zum Betreuungsangebot der städtischen Kitas können Sie sich sich an die Trägeraufsicht und Fachberatung bei Anette Gümbel und Christiane Keßler wenden.
Trägergrundsätze Kindertagesstätten der Universitätsstadt Gießen (PDF, 139 KB)
Betreuungsangebote der freien Träger und der Stadt Gießen für:
Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt
Broschüre zum Herunterladen:
Weitere Informationen:
- Für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Gießen fallen einkommensabhängige Gebühren an, die Sie der Kindertagesstättensatzung (PDF, 1 MB) entnehmen können.
- Auskünfte zu einrichtungsbezogenen Fragen (z. B. freie Platzzahlen) erhalten Sie bei den Leiterinnen der jeweiligen Kindertagesstätten. Informationen zu grundsätzlichen Fragen der Kinderbetreuung bekommen Sie im Jugendamt.
- Für Kinder mit (drohender) Behinderung werden integrative Angebote vorgehalten bzw. falls möglich, in den Einrichtungen in Ihrer Nähe individuell für Ihr Kind geschaffen.
- Darüber hinaus gibt es das Angebot der Tagespflege nach § 23, Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), einer familiären Betreuungsform zum Beispiel für berufstätige und alleinerziehende Eltern. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Verein Eltern helfen Eltern oder Frau Deichmann-Seidel. Die Teilnahmebeträge und weitere Informationen finden Sie in der Kindertagespflegesatzung (PDF, 34 KB).
- Mit Fragen zu finanziellen Hilfen bei der Tagesbetreuung von Kindern können Sie sich an Frau Margit Runzheimer oder Herrn Peter Eichner wenden.
- Aus dem Arbeitsbereich der Jugendhilfeplanung steht der Kita-Entwicklungsplan "Entwicklungsplan für Kinderbetreuung Universitätsstadt Gießen 2011-2015" hier bereit. Kita-Entwicklungsplan 2011-2015 (PDF 3,7 MB)
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Sprechzeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten direkt mit unseren Mitarbeiter/-innnen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung