- Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
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35390 Gießen
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Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung