Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
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Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung