Die Mitteilung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen falls Sie sich telefonisch melden, reichen Sie bitte die schriftliche Mitteilung nach.
- Benutzen Sie für die schriftliche Meldung das Formular "Veränderungsmitteilung" – einen Vordruck übergab Ihnen die Arbeitsagentur/das Jobcenter mit den Unterlagen zur Arbeitslosmeldung/Antragsstellung SGB II; elektronisch abrufbare Formulare finden Sie im Internet (siehe "Erforderliche Unterlagen").
- Leiten Sie das ausgefüllte Formular umgehend Ihrer zuständigen Arbeitsagentur/Ihrem zuständigen Jobcenter zu. Dort werden die Veränderungen Ihrer Daten erfasst. Sollten sich daraus Änderungen bei Ihren Leistungen und Auszahlungen ergeben, werden Ihnen diese Änderungen mit einem neuen Leistungsbescheid mitgeteilt.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie aus den nachfolgend aufgeführten Merkblättern der Bundesagentur für Arbeit.
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35390 Gießen
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