Die Meldung müssen Sie schriftlich vornehmen. Die dafür notwendigen Unterlagen können Sie beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anfordern oder auf der Internetseite herunterladen.
Meldepflichtig ist die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle. Verantwortlich ist eine Stelle auch, wenn sie Daten in ihrem Auftrag durch ein Dienstleistungsunternehmen verarbeiten lässt.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit trägt die gemeldeten Daten im Datenschutzregister ein.
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