Zuerst müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz anmelden. Danach können Sie die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht bei der Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
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Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung