Die Antragsformulare sind durch Verordnung vorgegeben.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
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35390 Gießen
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag:
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung