- Gültiger Personalausweis bei Anmeldung zur Schulung und bei der Prüfung
- Lehrgangsbestätigung (wird durch den Schulungsveranstalter ausgestellt)
- Gültige ADR-Bescheinigung für die Auffrischungsschulung bei Anmeldung zur Schulung
- Einen Bescheid der IHK für die Zulassung zur Wiederholungsprüfung, sofern eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden muss.
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung