- Der von beiden Vertragsparteien (bei Minderjährigen einschließlich gesetzliche Vertretung) unterschriebene Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung. 2 Exemplare davon werden nach der Registrierung zurückgesandt (je 1 für den Ausbilder und die Auszubildenden).
- bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse), formloser Antrag mit Unterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders
- bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
- Angaben zur Ausbildungspraxis gem. Merkblatt der Landestierärztekammer Hessen
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35390 Gießen
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Gesetzestext Hessische Bauordnung