für die Anmeldung: Hier sollten Sie sich zuerst, falls noch nicht geschehen, bei der jeweils zuständigen Kammer melden.
Beitragszehntel können innerhalb von 3 Jahren ab Mitgliedsbeginn oder Approbation erhöht werden. Danach ist eine Erhöhung nicht mehr möglich.
Gegen Beitragsbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben werden.
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35390 Gießen
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08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag:
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Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten direkt mit unseren Mitarbeiter/-innnen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung