- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Ggf. bisheriger Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer
- Personalausweis
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Evtl. Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen sind außerdem die bisherigen Kennzeichen mitzubringen.
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Montag - Donnerstag:
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Freitag:
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung