Bei ortsfesten oder ortsveränderlichen Schießstätten ist eine Erlaubnis vor der Aufnahme der Nutzung erforderlich.
Wurde für einen schießsportlichen Verein die Erlaubnis erteilt und die Zuverlässigkeit,die Eignung und die Sachkunde einer volljährigen verantwortlichen Person nachgewiesen, muss, nachdem diese Person nicht mehr Mitglied im Verein ist, der Verein das Ausscheiden der Person an die zuständige Behörde melden und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche volljährige Person benennen und deren Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde nachweisen.
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Sprechzeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung