Bei EU-weiten Bekanntmachungen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei nationalen Ausschreibungen (unterhalb der Schwellenwerte können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der zuständigen VOB-Stelle wird in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt
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35390 Gießen
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung