Das Jobcenter beziehungsweise der zugelassene kommunale Träger verfügt über Angaben und Nachweise der Qualifikation der Teilnehmer. Daher sind in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Sollte das Jobcenter beziehungsweise der zugelassene kommunale Träger trotzdem weitere Unterlagen benötigen, sind die Teilnehmer zur Vorlage verpflichtet.
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Sprechzeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten direkt mit unseren Mitarbeiter/-innnen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung