- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)
- Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
- § 26b Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) (Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers)
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35390 Gießen
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung