Antragstellung
Sie müssen den Antrag v o r Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit stellen, die dem Haupterwerb dienen soll. Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit die Antragsformulare abholen beziehungsweise sich diese zuschicken lassen. Für die Abgabe gibt es keine Frist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur können Ihren Antrag jedoch erst bearbeiten, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben.
Änderungsmeldung
Sobald Sie wissen, wann Ihre Arbeitslosigkeit enden wird, müssen Sie das Formular "Veränderungsmitteilung" ausfüllen und umgehend an Ihre Agentur für Arbeit senden.
Widerspruch
Sollte die Arbeitsagentur Ihren Antrag ablehnen oder nur teilweise bewilligen, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einreichen.
Kontakt
35390 Gießen
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung