An die für Ihren Dienstort zuständige Ordnungsbehörde des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt (Bestimmung des Sachgebiets obliegt der Behördenleitung); es ist keine Antragstellung vor Beginn der Einweisung und Abschluss der Prüfung erforderlich. Die betreffende Person muss sich nur entscheiden, ob sie sich um eine kleine oder große Fahrberechtigung bewirbt.
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Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Freitag:
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung