Die Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Die jeweiligen Zuständigkeiten entnehmen sie bitte der in der nachfolgenden Übersicht (enthalten in den Aktuellen Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit) aufgeführten Stellen.
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
35390 Gießen
Sprechzeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten direkt mit unseren Mitarbeiter/-innnen.
Auch als RSS verfügbar
Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung