Die KSK bietet auf ihren Internetseiten verschiedene Informationsschriften zum Download an.
Als zur Abgabe Verpflichteter müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen über die Entgelte, die der Künstlersozialabgabe unterliegen, führen. Diese Aufzeichnungen müssen Sie mindestens 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Entgelte fällig geworden sind, aufbewahren.
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Sprechzeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten direkt mit unseren Mitarbeiter/-innnen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung