Kreditzinsen.
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung