Es fallen vor Antragstellung zur Akkreditierung Gebühren für den/die IS-Revisor(in), den/die Penetrationstester(in), Prüfstellen/Auditoren und IT-Sicherheitsdienstleister an. Die Gebühren für die Akkreditierung selbst fallen beim Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an.
Diese sind bis zur Verabschiedung der De-Mail-Kostenverordnung unter BSI-De-Mail , unter der Rubrik Akkreditierung im „Antrag auf Akkreditierung“ einsehbar.
Hinzu kommen noch im Bereich Datenschutz u. a. die Kosten für die sachverständigen Stellen oder auch den BfDI.
Die Kosten werden zukünftig durch die De-Mail-Kostenverordnung geregelt.
Kontakt
35390 Gießen
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Auch als RSS verfügbar
Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung