Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Haushalt sich das Kind befindet.
Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
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Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag:
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung